Rechtsprechung
| RG, 02.03.1933 - VI 350/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 335
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83
Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages
§ 164 Abs. 2 BGB verlangt nicht, daß der Stellvertreter in der von ihm abgegebenen Willenserklärung den Geschäftsherrn namentlich bezeichnet (RGZ 140, 335, 338; BAG AP SeemG § 24 Nr. 1; RG Urteil vom 25. Januar 1923 - VI ZR 256/22 - SeuffArch 78, 104; vom 7. April 1936 - III ZR 210/35 - JW 1936, 1952; BGH Urteil vom 16. April 1957 - VIII ZR 216/56 - LM BGB § 164 Nr. 10 = WM 1957, 710; vgl. auch Urteil vom 13. Juni 1960 - II ZR 245/59 - NJW 1960, 1667, 1668); es genügt vielmehr, daß sich aus den Umständen entnehmen läßt, der Erklärende wolle nicht im eigenen Namen handeln. - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Umstritten ist jedoch, ob dem Formzwang alle Abänderungen oder nur solche unterliegen, durch die die Übereignungspflicht erweitert oder verschärft wird (…vgl. dazu Wilde in BGB-RGRK 10./11. Aufl. § 313 Anm. 39;… Battes in Erman 6. Aufl. § 313 BGB Rn. 49;… Reimer Schmidt in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 313 BGB Rn. 22; die Rechtsprechung zu diesem Punkt ist uneinheitlich, vgl. RGZ 51, 179, 180; 65, 390; 72, 209; 76, 33; 94, 147; 103, 328; 109, 22; 140, 335; 148, 105; RG JW 1910, 575; 1911, 709; 1921, 1231; RG WarnRspr 1909, Nr. 74; 1911 Nr. 226 u. 318; RG LZ 1908, 854; 1919, 475; 1920, 154; RG HRR 1927 Nr. 1639; 1928, Nr. 1469; 1930, Nr. 500; RG Gruch 1928, 476; BGH LM BGB § 313 Nr. 14 und 27; BGH NJV 1973, 37; BGH BB 1966, 266, 720; BGH MDR 1972, 130 - Betr 1971, 2401; BGH DNotZ 1954, 667; 1965, 286; BGH Rpfleger 1958, 53). - BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90
Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage
Ein solches Angebot ist rechtlich möglich (RGZ 81, 50; 140, 335, 337;… Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl., vor § 164 Rdn. 33).
- BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75
Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers
Es genügte, daß sie anhand der verwendeten Kurzbezeichnung ermittelt werden konnten (BGH, LM § 164 BGB Nr. 10; WM 1961, 1361; Schäfer-Finnem Z 2.13 Bl. 30; RGZ 140, 335 [338]). - BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
Begriff der Vermittlungstätigkeit
Für die Abwicklung des Innenverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beklagten ist es unerheblich, ob dessen rechtliche Gestaltung den Kunden offenbart wurde oder diese glaubten, den Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen zu haben (…vgl. Brüggemann, Großkomm. zum HGB, 3. Aufl., § 84 Rdn. 14); zumal da es für die Wirksamkeit des durch einen Vertreter mit dem Kunden abgeschlossenen Geschäfts nicht darauf ankommt, ob dem Kunden die Person des Vertretenen bekannt oder auch nur erkennbar ist (RGZ 140, 335, 338; BGH LM BGB Nr. 10 zu § 164). - BGH, 02.10.1957 - V ZR 212/55
Rechtsmittel
Einer Entscheidung dieser Frage bedarf es jedoch deshalb nicht, weil weiter nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß hat, es als eine formpflichtige Abänderung nicht anzusehen ist, wenn die Vertragsparteien nur zwecks Beseitigung einer bei der Abwicklung des Geschäfts unvorhergesehen hervorgetretene Schwierigkeit eine nur diese Abwicklung berührende neue Vereinbarung treffen, durch die der Inhalt der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen als solcher nicht berührt wird, da die gegenteilige Auffassung auf eine durch den Wortlaut und den Zweck des § 313 BGB nicht gebotene Ausdehnung dieser Vorschrift hinauslaufe, die den Bedürfnissen des Grundstücksverkehrs keine Rechnung trage und zu unsachgemäßen Ergebnissen führen müsse (RGZ 103, 328, 331; 140, 335, 339; JW 1921, 1231 Nr. 7 = Recht 1922 Nr. 30; JR 1927 Nr. 1383; Gruchot 69, 476, 478 = WarnRechtspr 1927 Nr. 89). - BGH, 15.01.1962 - III ZR 177/60 Dann aber mußte er - nach der gebotenen Lektüre dieser Entscheidung - zumindest Zweifel an der Kichtigkeit der Meinung haben, die Gültigkeit des Kaufvertrages erfordere die notarielle Beurkundung einer Bürgschaft für die Kaufpreisschuld auch dann nicht, wenn die Bürgschaft, wie hier, nach dem Willen der Beteiligten Bestandteil des VeräußerungVertrages sein sollte; insbesondere konnten die"se Zweifel nicht dadurch aus ge rar.rat werden, daß damals einige Srläuterungswerke gerade unter Bezugnahme auf RGZ 140, 335 ohne Begründung diese Auffassung teilten.
- BGH, 08.02.1966 - V ZR 131/63
Erfordernis notarieller Beurkundung bei Änderung von Grundstückskaufverträgen - …
Die Neuregelung des Überganges von Nutzungen und Lasten hätte dagegen nur der Beseitigung gewisser Abwicklungsschwierigkeiten (Hinweis auf RGZ 140, 335, 339) gedient, wobei die "Vertragsgrundlage" aufrecht erhalten geblieben sei. - BGH, 19.06.1953 - V ZR 62/52
Rechtsmittel
Als nicht formpflichtig werden ferner Abänderungen angesehen, die nur der Abwicklung des Geschäfts dienen und den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten unberührt lassen (RGZ 103, 328 [331]; 140, 335 [339]; RG in GruchBeitr 69, 476 = WarnRspr 1927 Nr. 89; RG in: JW 1921, 1231). - BGH, 09.10.1957 - V ZR 214/56
Rechtsmittel
dejure.org
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