Rechtsprechung
| RG, 22.05.1933 - VIII 70/33 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 373
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Forderung verwandelt sich dabei in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung, gegebenenfalls also auf Zahlung - (Bestätigung von RGZ 121, 303 [305]; 140, 373 [378]; 158, 6 [12]).Die Forderung verwandelt sich dabei, wie das Berufungsgericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zutreffend angenommen hat, in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung, im vorliegenden Falle also auf Zahlung (RGZ 140, 373 [378]; 158, 6 [12]; RGRKomm Anm. 2 zu § 399 BGB).
- BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83
Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages
Gemäß § 249 BGB kann der Bürge vom Schadensersatzpflichtigen Befreiung von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger verlangen; dieser Befreiungsanspruch kann an den Gläubiger abgetreten werden; er verwandelt sich dadurch in einen Zahlungsanspruch sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bürgen gegeben sind (RGZ 80, 183, 184; 81, 250, 253; 140, 373, 378, 158, 6, 12; BGHZ 12, 136, 141 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53]; 35, 317, 325; 41, 203, 205) [BGH 27.02.1964 - II ZR 179/62]. - KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
Pfändung eines auf Unterhaltsrecht beruhenden Schuldbefreiungsanspruchs; …
Darüber hinaus handelt es sich in dem vorliegenden Fall um die Pfändung einer Geldforderung iSd § 829 BGB, denn wenn die Schuldbefreiungsforderung an den Gläubiger abgetreten wird, dessen Forderung nach dem Inhalt des Anspruchs zu tilgen ist, verwandelt sich nach ständiger Rechtsprechung die abgetretene Forderung in eine solche auf die dem erwähnten Gläubiger geschuldete Leistung, in dem vorliegenden Fall also auf Zahlung (vgl. RGZ 140, 373, 378; 158, 6, 12; BGHZ 12, 136, 141).
- OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82
Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung …
Eine Ausnahme ist aber in gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 7 244 245; BGHZ 12 136 141; RGZ 140 373 378; RGZ 158 6 120) dann angenommen worden, wenn die Forderung gerade an den Gläubiger jener Verbindlichkeit, von der Befreiung gewährt werden soll, abgetreten wird. - OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Freistellung von der Gesellschafterhaftung einer OHG; Abtretung von …
Es ist jedoch in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Abtretung des Freistellungsanspruchs an den Gläubiger der zu befreienden Verbindlichkeit möglich ist und zu einer Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Geldzahlungsanspruch führt (z.B. RG, Urteil vom 22.05.1930, RGZ 140, 373, 378;… BGH, a.a.O.). - BGH, 24.06.1954 - IV ZR 44/54
Rechtsmittel
Das ist rechtlich bedenkenfrei (vgl. insbes RGZ 140, 373 f [378] und die dort aufgeführte Rechtsprechung sowie RGRK Anm. 2 zu § 399 S. 709) und wird auch von der Revision nicht angegriffen.
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