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Rechtsprechung
   RG, 22.05.1933 - VI 70/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,495
RG, 22.05.1933 - VI 70/33 (https://dejure.org/1933,495)
RG, Entscheidung vom 22.05.1933 - VI 70/33 (https://dejure.org/1933,495)
RG, Entscheidung vom 22. Mai 1933 - VI 70/33 (https://dejure.org/1933,495)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 141, 259
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem …

    Es entfällt aber, wenn der Erfüllungsanspruch aus dem Kaufvertrag - das ist der Eigentumsverschaffungsanspruch - etwa infolge Rücktritts oder aufgrund eines Verlangens von Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht (mehr) besteht (Senat, Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 168/81, BGHZ 87, 156, 159; RGZ 141, 259, 261; RG, SeuffArch 86 Nr. 43; JW 1932, 1204, 1206).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen "Ansprüche" nur noch (unselbständige) Rechnungsposten sind (RGZ 141, 259 (262);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81;… Ballhaus, in: RGRK, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).

    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag

    a) Verlangt die Klägerin Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so wird das Vertragsverhältnis in ein einseitiges Abrechnungsverhältnis umgewandelt, innerhalb dessen die einzelnen "Ansprüche" nur noch unselbständige Abrechnungsposten bilden (Senat, BGHZ 87, 156, 159; RGZ 141, 259, 262).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99

    Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer …

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (vgl. RGZ 141, 259, 261 f; BGHZ 126, 131, 134, 136; 136, 52, 54;… BGH, Urt. v. 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902; v. 24. September 1999 - V ZR 71/99, Umdruck S. 5, z.V.b.).
  • BGH, 25.06.2010 - V ZR 151/09

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bzgl. einer …

    Die von der Revision für ihre Auffassung angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 141, 259) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche nur noch (unselbständige) Rechnungsposten sind (RGZ 141, 259, 262).

    Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung aber insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259, 261;… BGH, Urt. v. 8. Februar 1966 - V ZR 131/63, WM 1966, 575, 576).

  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80

    Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös - …

    Der Kl. verlangt vom Bekl. in zulässiger Weise aufgrund seines Eigentums (§ 985 BGB) nach dem Erlöschen seiner Übereignungspflicht (§ 326 BGB; BGHZ 20, 338 = NJW 1956, 1233; RGZ 141, 259 (261)) Herausgabe des Grundstücks und berechnet seinen Schaden konkret auf der Grundlage eines sogenannten Deckungsverkaufs.

    Würde der Kl. das Grundstück nicht weiterverkauft, sondern selbst behalten haben, müßte er sich dessen Verkehrswert im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (262); vgl. auch RGZ 144, 62 (65);… RGRK, § 326 Rdnr. 69, § 325 Rdnrn. 15, 23;… Erman-Battes, BGB, 6. Aufl., § 326 Rdnr. 57, § 325 Rdnrn. 28, 29;… Emmerich, in: MünchKomm, § 326 Rdnr. 151, § 325 Rdnr. 117;… Staudinger-Otto, § 325 Rdnr. 53 a. E.; vgl. auch Senat, NJW 1980, 1742 = WM 1980, 466).

  • BGH, 17.05.1994 - IX ZR 232/93

    Umfang der Bürgenhaftung bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens mit …

    Er gilt insbesondere auch, wenn nach einem Rücktritt vom Vertrag die beiderseitigen Rückgewährpflichten abzuwickeln sind (RGZ 141, 259, 261 f;… MünchKomm/v. Feldmann, BGB 3. Aufl. § 387 Rdnr. 30;… Soergel/Hadding, BGB 12. Aufl. § 348 Rdnr. 2).
  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von …

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (vgl. die o.a. Entscheidungen sowie RGZ 141, 259, 261/262).

    Sein Schadensersatzanspruch mindert sich dann aber um den Wert, den das Grundstück im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hat (vgl. das erwähnte Senatsurteil vom 13. März 1981 sowie RGZ 141, 259, 262; 144, 62, 65; 149, 135, 137 f m.w.N.; RGJW 1932, 1204 Nr. 7;… Erman/Battes, BGB 7. Aufl. § 325 Rdn. 19;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 325 Rdn. 15 Staudinger/Otto, BGB 12. Aufl. § 325 Rdn. 53 m.w.N.).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 146/60

    Minderung des Verkehrswerts eines Gebäudes als sog. merkantiler Minderwert …

    Dieser Werklohnanspruch ist kein selbständiger, der Aufrechnung im engeren Sinne (§§ 387 ff BGB) bedürftiger Anspruch des Beklagten, sondern er ist bei der Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung, den der Kläger geltend macht, als Rechnungsposten zwecks gegenseitiger Verrechnung der Parteien einzusetzen (RGZ 141, 259, 262).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale …

  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1962 - V ZR 184/61

    Antrag auf Herausgabe eines Gründstücks mangels Eigentumserwerb auf Grund …

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