Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 11.11.1933 - I 130/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,391
RG, 11.11.1933 - I 130/33 (https://dejure.org/1933,391)
RG, Entscheidung vom 11.11.1933 - I 130/33 (https://dejure.org/1933,391)
RG, Entscheidung vom 11. November 1933 - I 130/33 (https://dejure.org/1933,391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Denn ein gesellschaftsähnlicher Vertrag begründet ein persönliches Vertrauensverhältnis, das in besonderem Maße von dem Gedanken von Treu und Glauben beherrscht wird (RGZ 142, 212 [216]).

    Sie rechtfertigten nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (RGZ 142, 212 [214]; RG MuW 1935, 407) die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses.

  • BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63

    Rechtsmittel

    Kraft feststehender Rechtsprechung beschränkt sich diese Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, welche aus dem Rechtsgedanken der §§ 242, 723 BGB abgeleitet wird, nicht auf Schuldverhältnisse mit gesellschaftsähnlichem Einschlag, sondern sie ist auch auf andere Dauerverträge, die auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhen (vgl. RGZ 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; BB 1953, 691; GRUR 1959, 384, 386 - Postkalender; NJW 1963, 1451; Staudinger/Weber Anm. A 724 ff zu § 242 BGB), insbesondere auch auf Lizenzverträge dieser Art anzuwenden (vgl. RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1956, 93, 95; 1958, 175, 177- Wendemanschette; GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz;… Benkard, 4. Aufl. Anm. 29, 42 zu § 9 PatG).

    Das Berufungsgericht ist bei dieser Prüfung, ob ein "wichtiger Grund" vorliege, offensichtlich von dem Grundsatz der bisherigen Rechtsprechung ausgegangen, wonach eine ernste Erschütterung des Vertrauensverhältnisses eingetreten sein muß, und zwar eine Erschütterung solchen Grades, daß das Einvernehmen endgültig zerstört und einem der Beteiligten die Fortsetzung der Beziehung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; speziell für Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette).

  • BGH, 21.05.1959 - II ZR 188/57

    Rechtsmittel

    Für ein gesellschaftsähnliches Verhältnis ist es wesentlich, daß die Vertragsparteien, von Vertrauen zueinander getragen, ihre Belange in bestimmter Weise und mit bestimmtem Ziel miteinander verknüpfen, ohne daß im übrigen alle Merkmale der bürgerlichrechtlichen Gesellschaft gegeben zu sein brauchen (RGZ 142, 212, 214).

    Dafür genügt es noch nicht, wenn Rechte dergestalt übertragen werden, daß sich der Veräußerer als Gegenwert vom Erwerber einen bestimmten Teil der vom Erwerber erzielten Einnahmen versprechen läßt (RGZ 142, 212, 214; SeuffArch 89 Nr. 81; RG DWohnA 1938, 388).

  • BGH, 08.07.1971 - X ZR 55/68

    Beseitigung der Ungewissheit über das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses - …

    Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. RGZ 142, 212, 218; 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 ff [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette - 1959, 384, 386 - Postkalender - 1959, 616, 617 - Metallabsatz -) kann ein solches Rechtsverhältnis beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig gekündigt werden.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine objektive Erschütterung der Vertrauensgrundlage, sofern es sich dabei um eine Erschütterung von solchem Ausmaß handelt, daß das Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien endgültig zerstört ist (vgl. allgemein: BGH NJW 1951, 836 ff [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; sowie speziell für die Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette -).

  • BGH, 12.02.1957 - I ZR 161/55

    Rechtsmittel

    Das rechtfertigt die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses zwischen den Parteien (RGZ 142, 212 [214]; RG in MuW 1935, 407).

    (RGZ 142, 212 [216]).

  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 32/64

    Vereinbarung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnungsrechts - Erlöschen eines …

    Ein wichtiger Grund zur Kündigung, sei es des Gesellschaftsvertrags oder des sonstigen das Benutzungsrecht gewährenden Rechtsverhältnisses, war dann gegeben, wenn die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses dem Kündigenden, hier der Beklagten, nach Treu und Glauben nicht zugemutet worden konnte (RGZ 142, 212, 215).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Auch im Rahmen dieser Frage kommt es auf die rechtliche Natur des abgeschlossenen Vertrages nicht entscheidend an (BGH GRUR 1958, 175, 177), doch ist gegenüber den Ausführungen der Revisionsbeklagten, welche die in RGZ 142, 212 aufgezählten Merkmale eines gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrages vermißt, zu bemerken, daß die Behauptungen des Klägers die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses durchaus zu rechtfertigen vermögen, da die bereits wiedergegebenen gegenseitigen Pflichten, insbesondere die Pflicht des Klägers zur Zulieferung von Absätzen, über den Rahmen einer bloßen Umsatzbeteiligung erheblich hinausgehen.
  • BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54

    Rechtsmittel

    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57

    Rechtsmittel

    Das trifft vor allem dann zu, wenn Grund zu der Annahme besteht, der Vertragszweck lasse sich nicht mehr erreichen oder ein gedeihliches Zusammenwirken der Vertragsteile sei infolge von Pflichtverletzungen des anderen Teiles nicht mehr möglich (RGZ 142, 212, 215 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 18/64

    Verwertung einer Erfindung - Abschluss eines Lizenzvertrages - Fristlose …

    Dies wird im angefochtenen Urteil verneint, weil das Berufungsgericht offenbar nicht von dem anerkannten Rechtsgrundsatz ausgegangen ist, daß für die außerordentliche Kündigung eine objektive Erschütterung der Vertrauensgrundlage erforderlich aber auch ausreichend ist, sofern es sich dabei um eine Erschütterung von solchem Ausmaß handelt, daß das Einvernehmen zwischen, den Vertragsparteien endgültig zerstört ist und einem der Beteiligten die Beziehung nicht mehr zugemutet worden kann (vgl. allgemein: BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; sowie speziell für die Patentlizenz: RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1958, 175, 177 - Wendemanschette; Ia ZR 171/63 vom 1. Oktober 1963 (S. 21)).
  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 198/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1957 - III ZR 164/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1956 - II ZR 118/55

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht