Rechtsprechung
| RG, 10.11.1933 - VII 192/33 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 142, 402
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87
Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die …
Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 3 f., 10;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 102). - BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten
1921, Nr. 131: Einwurf in den Geschäftsbriefkasten nach Ende der üblichen Geschäftszeit; RGZ 142, 402, 407 und BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB: Einsortierung in das Postschließfach des Empfängers nach den üblichen Abholzeiten; herrschende und, soweit es, wie vorliegend auf die Rechtzeitigkeit des Zugangs ankommt, allgemeine Meinung im Schrifttum; vgl. Ermann/Brox, BGB, 7. Aufl., 1. Band, § 130 Rz 8; MünchKomm-Förschler, BGB, § 130 Rz 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 130 Anm. 3 b; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 130 Rz 10, 12; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 25, 30, 31).Wenn auch für die Frage, wann die tatsächliche Kenntnisnahme des Empfängers von dem in seinen Machtbereich gelangten Schriftstück zu erwarten ist, der objektive Maßstab der Gepflogenheiten des Verkehrs maßgebend ist, so ist dieser doch auf die Art des Empfängers bezogen anzuwenden, soweit diese Art dem Absender bekannt sein mußte (so bereits RGZ 142, 402, 408).
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87
Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank
Unter diesen Umständen war die Kenntnisnahme nach der Verkehrsanschauung zu erwarten (…BGH Urt. vom 19. Januar 1955 - IV ZR 160/54, LM Nr. 2 zu § 130 BGB; RGZ 142, 402, 409), so daß der Widerruf auch in dem Zeitpunkt wirksam geworden ist, in dem das Schreiben bei der Firma L. eingegangen ist.
- BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland
Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21). - BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost
Sie bestimmt nicht, daß eine Erklärung als zu Lebzeiten des Erklärenden zugegangen gilt, wenn er nach ihrer Abgabe, aber vor dem Zugehen gestorben ist (RGZ 142, 402, 405 f). - VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91
VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem …
Der Einwurf eines Briefs in den Hausbriefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (vgl. RGZ 142, 402/407; BAG NJW 1984, 1651;… Heinrichs, a.a.O., RdNr. 6 zu § 130 BGB;… Dilcher, a.a.O., RdNrn. 23, 25 zu § 130 BGB).Der Einwurf eines Briefs in den Hausbriefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (vgl. RGZ 142, 402/407; BAG NJW 1984, 1651;… Heinrichs, a.a.O., RdNr. 6 zu § 130 BGB;… Dilcher, a.a.O., RdNrn. 23, 25 zu § 130 BGB).
- BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor …
Wird daher ein durch die Post befördertes (einfaches) Schriftstück in das Postschließfach des Empfängers einsortiert, so ist es nur dann am Tage der Einsortierung zugegangen, sofern nach der Verkehrsauffassung und der - zeitlich begrenzten - Dienstbereitschaft der Behörden mit der Abholung des Schriftstücks noch an diesem Tage zu rechnen ist (vgl. BGH in Lindenmaier-Möhring BGB § 130 Nr. 2; RGZ 142, 402, 407; 144, 289).Vielmehr ist von vornherein und für den Staatsbürger erkennbar davon auszugehen, daß ein Postschließfach nur zu bestimmten Zeiten und innerhalb der Dienststunden geleert wird (vgl. RGZ 142, 402, 407).
- KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14
Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein …
Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören solche verzögernden Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (RGZ 142, 402, 404; BGH…, Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51, Rn. 10, juris; BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06 -, Rn. 21, juris). - BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88
Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der …
Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21). - BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das …
Darüber hinaus sei die Kenntnisnahme von vorher einsortierter Post nur dann zumutbar, wenn sie vom Empfänger nach den Gepflogenheiten des Verkehrs erwartet werden könne, d.h., wenn nach der Verkehrsauffassung mit der Postabholung noch am selben Tage gerechnet, werden könnte, da ein Postfach einem Briefkasten nicht gleichzustellen sei (vgl. RGZ 142, 402 = JW 1934, 1532 mit Anm. Oertmann, BGH in L/M Nr. 2 zu. § 130 BGB;… Hefermehl in Soergel-Siebert, 9. Aufl., RN 7 zu § 130 BGB). - BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88
Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der …
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 63/51
Rechtsmittel
- BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche …
- BDH, 22.04.1964 - II DV 7/63
Rechtsmittel
- BGH, 15.11.1963 - V ZR 77/61
Rechtsmittel
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