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Rechtsprechung
   RG, 16.04.1934 - VI 456/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,477
RG, 16.04.1934 - VI 456/33 (https://dejure.org/1934,477)
RG, Entscheidung vom 16.04.1934 - VI 456/33 (https://dejure.org/1934,477)
RG, Entscheidung vom 16. April 1934 - VI 456/33 (https://dejure.org/1934,477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.02.1963 - VII ZR 167/61

    Erfolgshonorar des Rechtsanwalts

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  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64

    Anwaltsberatung I

    Ergänzend bezieht die Revision sich insoweit auf den Standpunkt daß die Verletzung von Berufspflichten bei Personen, die wie Rechtsanwälte vermöge ihres Berufes bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung mitzuwirken haben, wegen der an solche Personen zu stellenden Anforderungen in der Regel auch als sittlich anstößig empfunden werden und damit einen Verstoß gegen § 1 UWG oder § 826 BGB begründen können (RGZ 113, 1; 144, 242, 245; vgl. auch BGHZ 22, 547, 357).
  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 27/72

    Verplfichtung des Erwerbers zur Übertragung der Planung und Ausführung eines …

    Nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig (Senatsurteile BGHZ 22, 162, 165; 34, 64, 67; 39, 142, 148; vgl. auch RGZ 83, 109, 114; 142, 70, 81; 144, 242, 244; 146, 190, 194; 153, 294, 302).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65

    Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines …

    Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245).
  • BGH, 03.03.1960 - VII ZR 19/59

    Rechtsmittel

    Deswegen sind Verstöße gegen das Standesrecht, deren sie sich schuldig machen, in der Regel auch als sittenwidrig anzusehen (RGZ 144, 242, 245).
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