Rechtsprechung
| RG, 16.04.1934 - VI 456/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 242
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59
Berufspflichten des Rechtsbeistands
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
Rechtsmittel
Die Revision bejaht die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten zu 2, da es standeswidrig gewesen sei und dies in der Regel auch zur Bejahung der Sittenwidrigkeit führe (RGZ 144, 242; BGHZ 22, 347, 357) [BGH 14.12.1956 - I ZR 105/55], insbesondere hier, wo der Beklagte zu 2 das Vertrauen enttäuscht habe, das der Kläger in die von einem Rechtsanwalt gegebene Zusicherung gesetzt habe. - BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71
Architektenbindung bei Grundstückskauf
Nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig (Senatsurteile BGHZ 22, 162, 165 [BGH 15.11.1956 - VII ZR 249/56]; 34, 64, 67 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59]; 39, 142, 148 [BGH 28.02.1963 - VII ZR 167/61]; vgl. auch RGZ 83, 109, 114; 142, 70, 81; 144, 242, 244; 146, 190, 194; 153, 294, 302).
- BGH, 28.02.1963 - VII ZR 167/61
Erfolgshonorar des Rechtsanwalts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
Anwaltsberatung I
Ergänzend bezieht die Revision sich insoweit auf den Standpunkt daß die Verletzung von Berufspflichten bei Personen, die wie Rechtsanwälte vermöge ihres Berufes bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung mitzuwirken haben, wegen der an solche Personen zu stellenden Anforderungen in der Regel auch als sittlich anstößig empfunden werden und damit einen Verstoß gegen § 1 UWG oder § 826 BGB begründen können (RGZ 113, 1; 144, 242, 245; vgl. auch BGHZ 22, 547, 357). - BGH, 07.12.1972 - VII ZR 27/72
Verplfichtung des Erwerbers zur Übertragung der Planung und Ausführung eines …
Nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig (Senatsurteile BGHZ 22, 162, 165; 34, 64, 67; 39, 142, 148; vgl. auch RGZ 83, 109, 114; 142, 70, 81; 144, 242, 244; 146, 190, 194; 153, 294, 302). - BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines …
Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245). - BGH, 03.03.1960 - VII ZR 19/59
Rechtsmittel
Deswegen sind Verstöße gegen das Standesrecht, deren sie sich schuldig machen, in der Regel auch als sittenwidrig anzusehen (RGZ 144, 242, 245).
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