Rechtsprechung
| RG, 06.11.1934 - VII 110/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 322
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Im Bereich der Unfall versicherung hat die Frage, wer die Unfreiwilligkeit des Schadensereignisses zu beweisen hat und welche Anforderungen insoweit zu stellen sind, bereits seit langem die Rechtsprechung beschäftigt (vgl. schon RGZ 145, 322, 327 m.w.Nachw.). - BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58
Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl. …
Der Besitz des Sparbuchs gibt für sich allein noch kein Verfügungsrecht (RGZ 145, 322, 324). - BGH, 24.05.1962 - II ZR 199/60
Abschluss eines Seetransportversicherungsvertrags - Ausfuhr strategisch wichtiger …
Das Berufungsgericht hat jedoch angenommen, die vorliegende Police habe nach dem Willen der Beteiligten ebenso wie sonstige Policen nur Beweis- und Legitimationsfunktion haben sollen (vgl. RGZ 145, 322).
- BGH, 08.07.1965 - II ZR 162/63
Beweislastverteilung im Versicherungsrecht - Voraussetzungen und …
Die gesetzliche Regelung ist aber nicht zwingendes Recht und kann zugunsten des Versicherers abgeändert werden (vgl. RGZ 145, 322, 327). - BGH, 23.04.1969 - IV ZR 611/68
Klage gegen die Lebensversicherung auf Versicherungsschutz aus einer …
Das heißt, die gewöhnlichen Regeln über die Beweisführung sind nur anzuwenden, wenn wogen der Unfreiwilligkeit Bedenken ernsterer Art bestehen (RGZ 145, 322, 327 f; RG HRR 1935 Nr. 1486; JW 1936, 2537; 3234; 1937, 303; RGZ 156, 113, 118; 157, 83, 86). - BGH, 12.06.1968 - IV ZR 774/68
Rechtsmittel
Die dadurch eintretende Verzögerung des Rechtsstreits wäre nicht von der Beklagten, sondern vom Kläger zu vertreten (vgl. RGZ 145, 322, 324; Anmerkung LM Nr. 6 zu § 529 ZPO). - BGH, 08.07.1965 - II ZR 163/63
Beweislastverteilung im Versicherungsrecht - Voraussetzungen und …
Die gesetzliche Regelung ist aber nicht zwingendes Recht und kann zugunsten des Versicherers abgeändert werden (vgl. RGZ 145, 322, 327). - BGH, 19.10.1953 - IV ZR 29/53
Rechtsmittel
Ein solches Bestreiten aber sei, wie auch das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen habe (JW 1936, 3051; RGZ 145, 322 [324]) kein neues Vorbringen im Sinne des § 529 Abs. 2 ZPO. - BGH, 10.10.1952 - V ZR 29/52
Rechtsmittel
Es mag dahinstehen, ob bloßes Bestreiten als Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 278 ff, 529 ZPO anzusehen ist und demzufolge wegen Verspätung zurückgewiesen werden kann (so Baumbach Einl. III 7 B und Einführung zu § 279 ZPO; Stein-Jonas-Schönke § 278 II 1; Rosenberg § 76 III 3; Reichsarbeitsgericht in ArbRSamml Ed 29, 314; a.A. RGZ 145, 322 u RG in JW 1936, 3051).
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