Rechtsprechung
| RG, 10.04.1935 - I 322/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 344
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.12.1955 - II ZR 237/54
Nutzungsentschädigung bei Abzahlungsgeschäft
Der bei der Weiterveräußerung durch den Verkäufer erzielte Erlös bietet zwar einen gewissen Anhaltspunkt für den Wert im Zeitpunkt der Rücknahme (RGZ 138, 28 [35]; 147, 344 [352]), entscheidend ist aber stets der objektive Wert, der hier durch eine amtliche Schätzung ermittelt worden ist.Wenn sich in der Praxis der Tatsachengerichte entgegen dem Wortlaut des Gesetzes gleichwohl in beiden Punkten die Gewohnheit einer Trennung eingebürgert hat, so mag das zwar nicht grundsätzlich zu beanstanden sein (RGZ 138, 28 ff [33]; 147, 344 [351]), aber es darf dabei nicht verkannt werden, daß eine solche Unterscheidung die Gefahr von Rechtsirrtümern in sich birgt, die sich umsomehr auswirken können, je schematischer vorgegangen wird.
Die vereinbarte Miete ist dazu bestimmt, dem Vermieter einen Ausgleich für diese Wertminderung zu bieten (RGZ 138, 28 ff [33]; 147, 344); der Mietzins enthält, wie auch das Reichsgericht in der Entscheidung des Großen Senats vom 16. Mai 1942 (RGZ 169, 140 ff [144]) mit aller Deutlichkeit betont hat, schon diejenige Wertminderung, die bei Abschluß des Vertrages vorauszusehen war.
- BGH, 08.11.1965 - VIII ZR 300/63
Abzahlungsgeschäft
Der Wiederverkaufspreis, den ein Verkäufer erzielt, kann ein Beweisanzeichen für den Wert bei Beendigung der Nutzungsüberlassung darstellen und ist ein Umstand, der nach § 287 ZPO mit zu würdigen ist (RGZ 147, 344, 352). - BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81
Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit …
Auch ohne ein solches Mißverhältnis kann ein Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn ein Vertragspartner in subjektiv vorwerfbarer Weise die Unerfahrenheit des anderen ausnutzt und weitere sittlich verwerfliche Umstände hinzutreten (BGH Urteil vom 25. März 1966 - VIII ZR 225/65 - NJW 1966, 1451 [BGH 25.03.1966 - VIII ZR 225/65]; RGZ 147, 344). - BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82
Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn - …
Auch ohne ein solches Mißverhältnis kann ein Vertrag zwar nach § 138 I BGB sittenwidrig sein, wenn ein Vertragspartner in subjektiv vorwerfbarer Weise die Unerfahrenheit des anderen ausnutzt und weitere sittlich verwerfliche Umstände hinzutreten (BGH, NJW 1966, 1451; RGZ 147, 344). - BGH, 12.02.1959 - VII ZR 70/58
Rechtsmittel
Der von der Revision der Kläger angeführte, vom Reichsgericht (RGZ 147, 344, 347) mit Recht als sittenwidrig bezeichnete Tatbestand ist danach hier nicht gegeben.
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