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Rechtsprechung
   RG, 13.08.1935 - III 314/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,387
RG, 13.08.1935 - III 314/34 (https://dejure.org/1935,387)
RG, Entscheidung vom 13.08.1935 - III 314/34 (https://dejure.org/1935,387)
RG, Entscheidung vom 13. August 1935 - III 314/34 (https://dejure.org/1935,387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2017 - 4 U 19/17

    Haftung für eine nicht standsichere Geländerabsicherung auf einem …

    Eine möglicherweise zur Anwendung gelangende privatrechtliche Staatshaftung nach §§ 31, 89 BGB in Verbindung mit §§ 823 ff. BGB oder nach § 831 BGB bzw. § 278 BGB (RGZ 148, 286, 292) besitzt die dem Art. 34 GG eigentümliche befreiende Schuldübernahmefunktion nicht (…MünchKomm-BGB/Papier/Shirvani, aaO).

    Daher ist eine gesamtschuldnerische Haftung von Staat und Beamten möglich, wenngleich in diesen Fällen einer (privatrechtlichen) Staatshaftung die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zu Gunsten des Beamten regelmäßig eingreifen dürfte (…Erman/Mayen, aaO;… MünchKomm-BGB/Papier/Shirvani, aaO; s. dazu schon RGZ 148, 286, 294, 297).

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Soweit sich unrichtige Erklärungen der Beklagten auf Eigenschaften des Kaufgegenstandes bezogen, würde eine Haftung für fahrlässig unrichtige Angaben beim Vertragsschluß durch die Sondervorschriften der §§ 459 ff über die Gewährleistung ausgeschlossen sein (RG SeuffA 78 Nr. 7; RG JW 1934, 2906 Nr. 2; vgl. ferner RGZ 135, 339 [346]; 148, 286 [296];. 161, 193 [196]).
  • OLG Dresden, 06.02.1995 - 2 U 909/94

    Haftung der THA/BVS gegenüber Erbwerbern von GmbH-Anteilen wegen …

    Dies gilt aber mangels des erforderlichen Gegenwärtigkeitsbezugs (vgl. RGZ 52, 429, 431; RGZ 148, 286, 295; BGH WM 1987, 1041, 1043) nicht für Eigentumsübertragungen, die erst in der Zukunft erfolgen sollen.
  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Daraus, daß in § 463 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verschweigens eines Fehlers nur bei Arglist des Verkäufers zugelassen und ebenso in § 476 BGB eine Freizeichnung von der Mängelhaftung nur bei Arglist für nichtig erklärt wird, hat die Rechtsprechung den Schluß gezogen, daß Schadenersatzansprüche wegen nicht arglistig, sondern fahrlässig unrichtiger Erklärungen insoweit abgelehnt werden müssen, als die Sondervorschriften des Kaufrechts (§ 459 ff BGB) eingreifen (RGZ 135, 339 [346]; 148, 286 [296]; 161, 193 und 330 [337]; RG SeufArch 78 Nr. 7; JW 1934, 2906; JW 1935, 1687; vgl. auch RG DR 1941, 637 [638]).
  • BGH, 25.06.1956 - III ZR 15/55

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht mit Recht von dem inder Rechtsprechung ständig angewandten Grundsatz aus, daß es zu den Amtspflichten eines Beamten gehört, eine von ihm an einen Gesuchsteller erteilte Auskunft richtig und vollständig zu erteilen (vgl. RGZ 91, 341; 146, 40; 148, 286).
  • BGH, 12.02.1959 - II ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Es handelte sich also nicht um die Zusicherung einer Eigenschaft, die dem Schiff noch nicht "anhaftete", sondern erst in der Zukunft herbeigeführt werden sollte (vgl. RGZ 52, 429, 431; 148, 286, 295).
  • BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54

    Rechtsmittel

    Ebenso bejaht er eine Haftung des Verkäufers beim Kauf auch nach dem Gefahrübergang für einen Schaden zufolge positiver Vertragsverletzungen und zufolge Verschuldens beim Vertragsschluß (a.a.O. Anm. 7 B g unter Hinweis insbesondere auf RGZ 148, 286 [296]; vgl. aber auch RGZ 161, 330 [337]).
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