Rechtsprechung
| RG, 13.09.1935 - II 37/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 148, 326
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
(1) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 253, 258; 132, 273, 276; 133, 388, 392; 148, 326, 334) kann eine Abschlußpflicht für Monopolbetriebe dann angenommen werden, wenn die Verweigerung des Abschlusses zu den für alle geltenden oder zu den angemessenen Bedingungen nach den Umständen des Einzelfalls eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt. - BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
- BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 164/74
Verpflichtung zur Einräumung von Preisvergünstigungen an Großabnehmer in der …
Die Beklagte hat die Wasserversorgung nicht durch Satzung oder öffentlich-rechtliche Anstaltsordnung geregelt, sondern - wozu sie im Rahmen der Daseinsvorsorge befugt war (vgl. RGZ 148, 326) - mit den einzelnen Abnehmern jeweils privatrechtliche Wasserlieferungsverträge abgeschlossen, für deren Inhalt ihre "Allgemeinen Wasserversorgungsbedingungen" (AWB) maßgebend sind.
- BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 206/59
Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Lieferung von Strom …
Dieser Auffassung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, sind insbesondere auch das Reichsgericht (RGZ 148, 326, 331) und Jaeger (…Kommentar 8. Aufl. KO § 17 Anm. 186), die für die normalen Abnehmerverträge anderer Ansicht sind.Das Reichsgericht hat weiter ausgesprochen, es sei unzulässig, eine Zuleitungssperre zu dem Zwecke zu verhängen, den Konkursverwalter zum Eintritt in einen bereite mit dem Gemeinschuldner bestehenden Stromzuleitungsvertrag zu zwingen, um damit die Anerkennung der aus diesem stammenden noch nicht erledigten Gegenleistungsverbindlichkeiten des Gemeinschuldners als Masseschulden herbeizuführen (RGZ 148, 326, 334).
- BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
Wettbewerbsverbot und Dekartellierung
Nach alledem erschöpften sich, so erklärt das Berufungsgericht abschließend, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1 in einem Wiederkehrschuldverhältnis, das kraft Wiederholung des Vertragsschlusses fort und fort für weitere Zeitabschnitte und für weitere Bezugsmengen neu entstehe, also nicht ein für allemal begründet sei (vgl. RGZ 148, 326). - BGH, 18.11.1957 - II ZR 33/56
Provisionsanspruch des Handelsvertreters
Mit Recht hat das Berufungsgericht einen derartigen Einheitsvertrag verneint (vgl. auch RGZ 148, 326, 332). - BGH, 09.05.1955 - II ZR 31/54
Schadensersatz wegen nicht bekanntgemachter Chlorung von Trinkwasser
Was im einzelnen Fall die Gemeinde bei der Errichtung eines solchen Werkes beabsichtigt hat ist Tatfrage (RGZ 148, 326, 329; RG ZAK 1937, 376). - BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 142/81
Strombezug durch Konkursverwalter
Während Einigkeit darüber besteht, daß ein Sonderabnehmervertrag ein einheitliches Schuldverhältnis darstellt (vgl. BGH, LM § 17 KO Nr. 3 = WM 1960, 1410; BGHZ 81, 90 = NJW 1981, 2195 = WM 1981, 1030;… Jaeger-Henckel, § 17 Rdnr. 86;… Böhle=Stamschräder-Kilger, § 17 Anm. 3 a, Bley-Mohrbutter, § 36 Rdnr. 46;… Mezger, in: RGRK, 12. Aufl., Vorb. § 433 Rdnr. 36), auf den § 17 KO anzuwenden ist, wenn er von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt wurde, ist umstritten, ob der Stromlieferungsvertrag, der zu normalen Bezugsbedingungen abgeschlossen wird, ebenfalls als einheitliches Schuldverhältnis (…so Larenz, SchuldR AT, 12. Aufl., S. 29 Fußn. 2) oder als Wiederkehrschuldverhältnis (so RGZ 148, 326;… Bley-Mohrbutter, § 36 Rdnr. 46;… Mezger, in: RGRK, Vorb. § 433 Rdnr. 36) einzuordnen ist. - BGH, 21.10.1976 - VII ZR 335/75
Bauhandwerker als Vergleichsgläubiger
Dem sollte vorgebeugt werden (vgl. RGZ 148, 326, 335; 155, 306, 312; Vogels Deutsche Justiz 1935, 373, 374/375 und die amtliche Begründung S. 389, 390). - OLG Hamm, 29.03.2001 - 2 U 106/00
Leistungspflichten bei der Wasserlieferung an Privatkunden im Rahmen der …
Rn. 8 gemäß § 433 II BGB (Wasserbezugsverträge sind Kaufverträge, RGZ 148, 326) in Verbindung mit den §§ 1 ff., 30 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (nachfolgend AVBWasserV) zu zahlen. - BGH, 25.09.1952 - IV ZR 13/52
- OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - U 5/96
- BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das …
- BGH, 22.12.1983 - III ZR 139/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 289/56
Rechtsmittel
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