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Rechtsprechung
   RG, 25.10.1935 - II 106/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,345
RG, 25.10.1935 - II 106/35 (https://dejure.org/1935,345)
RG, Entscheidung vom 25.10.1935 - II 106/35 (https://dejure.org/1935,345)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1935 - II 106/35 (https://dejure.org/1935,345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Feuersozietät 7 -, sittenwidrige Schädigung, sittenwidrige Abwerbung, Ausspannen von VV, Abwerbung von HV, planmäßiges Handeln, geringer Erfolg der Abwerbung, Einsatz des Abgeworbenen in seinem bisherigen Tätigkeitsbereich, Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Verletzt ein Wettbewerbsverhalten zugleich einen Tatbestand des UWG und eine der Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 824 oder 826 BGB, so unterliegt grundsätzlich jeder der Ansprüche der für ihn geltenden besonderen Verjährung nach § 21 UWG bzw. § 852 BGB (RGZ 149, 114, 117; BGH GRUR 1959, 31, 33 = WRP 1958, 302 - Feuerzeug als Werbegeschenk; BGHZ 36, 252, 254/55 - Gründerbildnis m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Denn das Herantreten an Beschäftigte eines Mitbewerbers, um sie zur Aufnahme einer Tätigkeit im eigenen Betrieb zu bewegen, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH GRUB 1961, 482 f - Spritzgußmaschine; RGZ 149, 114, 117).

    Dies ist bejaht worden, wenn der Abwerbende sich nicht darauf beschränkt, bei der Gewinnung neuer Arbeitskräfte eine Gelegenheit auszunützen, wie sie sich im gewöhnlichen Ablauf des Wirtschaftslebens darbietet, sondern zielbewußt darauf ausgeht, zum eigenen Vorteil dem Mitbewerber Arbeitskräfte auszuspannen, auch auf die Gefahr hin, diesen in seiner geschäftlichen Tätigkeit ernstlich zu behindern (RGZ 149, 114, 120 f; RG GRUR 1934, 608, 609 f; 1936, 504, 509 f; 994, 996; 1938, 137, 139).

    So kann schon der - erfolglose - Versuch der Abwerbung eines einzigen Beschäftigten sittenwidrig sein, wenn er den Beginn der Ausführung eines auf einen größeren Umfang angelegten und das Unternehmen des Mitbewerbers ernstlich gefährdenden Abwerbungsplans darstellt (RGZ 149, 114, 118).

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Verletzt ein solches Verhalten, insbesondere ein Wettbewerbsverstoß, dagegen zugleich eine dieser Vorschriften, so unterliegt allerdings nach der von der Rechtslehre gebilligten Auffassung der Rechtsprechung grundsätzlich jeder der Ansprüche der für ihn geltenden besonderen Verjährung nach § 21 UWG bzw. § 852 BGB (RGZ 149, 114, 117; RG GRUR 1939, 557, 562; RG DR 1942, 1064; BGH GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk).
  • OLG Köln, 04.04.1984 - 6 U 270/83

    Abwerbung von Mitarbeitern, wettbewerbliche Kampfmaßnahme, wettbewerblicher …

    Als adäquates Mittel der Marktwirtschaft ist Abwerben von Mitarbeitern eines U durch einen (künftigen) Konkurrenten mittels Verleitung zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung grundsätzlich zulässig (unter Bezugnahme auf RG, GRUR 34, 608, 609; GRUR 36, 994, 995; RGZ 149, 114, 117).

    Geht ein leitender Mitarbeiter des U zielbewusst darauf aus, dem U zu seinem eigenen Vorteil Arbeitskräfte auszuspannen auf die Gefahr hin, den U in seiner geschäftlichen Tätigkeit ernstlich zu behindern, ist ein solches Verhalten sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG (unter Bezugnahme auf RGZ 149, 114, 120 f.; RG, GRUR 34, 608, 609 f.; GRUR 36, 504, 509 f.; 994, 996; BGH, GRUR 66, 263, 265 f.) und erwiese sich zugleich als eine Verletzung des zwischen dem leitenden Mitarbeiter und dem U noch bestehenden Vertragsverhältnisses.

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69

    Abwerbung ist verboten

    Dieses Verhalten der Beklagten erfüllt die Voraussetzungen des unlauteren Wettbewerbs im Sinne des § 1 UWG, § 826 BGB (vgl. RG GRUR 1936, 994; GRUR 1936, 504; RGZ 149, 114).
  • OLG München, 26.01.1994 - 7 U 5841/93

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede bei Abwerben von Mitarbeitern

    Solche besonderen unlauteren Begleitumstände liegen jedoch hier in der sogenannten Kündigungshilfe, die der Kläger durch Abfassung und Bereitstellung der Kündigungsschreiben geleistet hat (siehe von Gramm aaO. Rdnr. 17 und RGZ 149, 114 ff.).
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine …

    Die Anwendung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, beispielsweise bei der Abwerbung von Angestellten oder von Kunden (vgl. RGZ 149, 114) oder bei der Preisunterbietung durch Außenseiter stellt demnach keine Besonderheit des Wettbewerbsrechts dar.
  • OLG Hamburg, 08.07.1965 - 3 U 258/65

    Zulässigkeit einer Verbandsklage; Sittenwidrigkeit einer Abwerbung; Verletzung …

    Nicht erforderlich ist es, daß mit ihr weiter die Behinderung oder Ausbeutung des Mitbewerbers verfolgt wird (RGZ 149, 114 (118);/RG MuW 40, 67 r Sp.; OLG Hamburg WRP 1955, 133 (134); ...).
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