Rechtsprechung
| RG, 16.12.1935 - IV 139/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 16.12.1935 - IV 139/35
- RG, 03.02.1936 - IV 139/35
Papierfundstellen
- RGZ 149, 193
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein …
Die Prozessführungsbefugnis des Klägers ergibt sich aus § 2039 Satz 1 BGB, der ihn berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft - und nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben - zum Nachlass gehörende Ansprüche ohne deren Mitwirkung auch klageweise geltend zu machen (einhellige Auffassung, vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01 - ZEV 2005, 63 unter 1 b; BGHZ 44, 367, 370 ff.; RGZ 149, 193, 194; BVerfG, NJW-RR 1998, 1081; BVerwG, Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5; Ann, Die Erbengemeinschaft S. 258;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2039 BGB Rdn. 9;… Lohmann in Bamberger/Roth, BGB § 2039 Rdn. 2;… Staudinger/Werner, BGB [2002] § 2039 Rdn. 25;… MünchKomm-BGB/Heldrich, 4. Aufl. § 2039 Rdn. 20;… Schlüter in Erman, BGB 11. Aufl. § 2039 Rdn. 1;… Stürner in Jauernig, BGB 11. Aufl. § 2039 Rdn. 3).§ 2039 Satz 1 BGB soll so gewährleisten, dass jeder Miterbe die durch Untätigkeit einzelner Miterben drohenden Nachteile abwenden kann, ohne selbst einen unberechtigten Sondervorteil zu haben und ohne erst umständlich auf Zustimmung der übrigen klagen zu müssen (Protokolle zum BGB Bd. V S. 864 f.; RGZ 149, 193, 194;… Soergel/Wolf, aaO § 2039 BGB Rdn. 1).
- OLG Hamm, 23.08.2005 - 4 U 10/05
Urheberechtsverletzung durch Umgestaltung eines Kircheninnenraumes …
- BSG, 25.02.2015 - B 3 P 15/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Die Vorschrift gewährleistet also, dass jeder Miterbe Nachteile abwenden kann, die der Erbengemeinschaft durch Nachlässigkeit oder Untätigkeit einzelner Miterben drohen, ohne selbst einen unberechtigten Sondervorteil zu haben und ohne erst umständlich auf Zustimmung der übrigen Miterben klagen zu müssen (RGZ 149, 193; BGHZ 167, 150 = NJW 2006, 1969;… Palandt/Weidlich, aaO, RdNr 1).
- BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben - …
Die umfassende Wirkung des die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils ist in ihren Interessenkreis einbezogen, mag sie auch den übrigen Miterben mit zugute kommen, Ebenso wie der Streitwert für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB nach der neueren Rechtsprechung (RGZ 149, 193, Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 = NJW 1967, 443 mit weiteren Belegstellen) nicht nach dem anteilmäßigen Interesse des klagenden Miterben, sondern nach dem Wert der geforderten Leistung zu bemessen ist, ist der Wert der Erbunwürdigkeitsklage nach dem Wert der im Streit befangenen Beteiligung des Beklagten am Nachlaß zu bestimmen. - LG Freiburg, 18.11.2011 - 3 S 208/11
Erbengemeinschaft: Anspruch eines einzelnen Miterben auf Auskunftserteilung an …
Rn. 6 (RGZ 149, 193 ff., im Anschluss an entsprechende Erwägungen der Kommission (Prot. z. BGB V, 864 f.). - BGH, 13.06.1958 - V ZR 268/56
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß Streitwert der Wert des ganzen Grundstückes sei, wenn ein Miterbe auf Leistung an alle Erben gegen einen Drittschuldner klage (RGZ 149, 193). - OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 5 Wx 16/06
Grundbuchverfahrensrecht: Reihenfolge der Grundbuchberichtigungseintragungen bei …
Demgemäß entfaltet das für oder gegen einen Miterben ergangene rechtskräftige Urteil gegenüber den anderen Miterben keine Rechtskraft (RGZ 93, 127, 130; 149, 193, 194;… Palandt/Edenhofer, § 2039 BGB Rdnr. 7;… Münchener Kommentar/Heldrich, § 2032 BGB Rdnr. 36). - BGH, 23.02.1972 - IV ZR 95/71 In der Entscheidung RGZ 149, 193 ist dagegen schlechthin der Vollwert zugrunde gelegt worden.
- BGH, 26.01.1972 - IV ZR 95/71
Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Voraussetzungen für die …
In der Entscheidung RGZ 149, 193 ist dagegen schlechthin der Vollwert zugrunde gelegt worden. - BGH, 03.10.1956 - IV ZR 208/56
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat allerdings entschieden, daß für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB der Wert der ganzen geforderten Leistung den Streitwert bestimme und nicht das anteilmäßige Interesse des klagenden Miterben (RGZ 149, 193). - BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56
Rechtsmittel
- BGH, 13.04.1954 - V ZR 159/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1951 - V BLw 124/49
Rechtsmittel
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