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Rechtsprechung
   RG, 22.11.1935 - V 77/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,317
RG, 22.11.1935 - V 77/35 (https://dejure.org/1935,317)
RG, Entscheidung vom 22.11.1935 - V 77/35 (https://dejure.org/1935,317)
RG, Entscheidung vom 22. November 1935 - V 77/35 (https://dejure.org/1935,317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 235
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Unter diesen Begriff können nur solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse fallen, die den Gegenstand selbst kennzeichnen, nicht Umstände, die nur mittelbar einen Einfluß auf seine Bewertung auszuüben vermögen (vgl. RGZ 149, 235 [238] und BGH a.a.O.).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Da eine Anfechtbarkeit des Anerkenntnisses entsprechend den Vorschriften der §§ 119 ff BGB ausscheidet, bedarf es keiner Prüfung mehr, ob es sich bei dem vom Antragsgegner geltend gemachten Irrtum über die nach der Scheidung eingreifende Steuerklasse und damit über die Höhe seines zu erwartenden Nettoeinkommens um einen nach § 119 BGB beachtlichen Irrtum über den Inhalt der Erklärung handeln würde, oder ob nicht vielmehr trotz der schriftsätzlichen Mitteilung der Einkommensberechnung als Grundlage des Anerkenntnisses ein unbeachtlicher Motivirrtum vorläge (vgl. dazu RGZ 116, 15, 17; 149, 235, 239; BGH LM BGB § 119 Nr. 8 und 21).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4;… Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80

    Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, § …

    Es handelt sich um einen Kalkulationsirrtum von der Art, wie er den Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 64, 266, 268; 90, 268, 272, 273; 94, 65, 67 f; 101, 107, 108; 105, 406, 407; 116, 15, 17; 149, 235, 239; 162, 198, 201) zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) berechtigt hätte.
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 48/80

    Zahlungsanspruch wegen Anfechtung eines Abfindungsvertrages und …

    Allerdings hat das Reichsgericht die Anfechtung wegen des sogenannten erweiterten Inhaltsirrtums in einer Reihe von Fällen zugelassen (vgl. z.B. RGZ 162, 198, 201; 149, 235, 239; 64, 266, 268).

    Ausgehend von Fällen des Kalkulationsirrtums (RGZ 64, 266, 268), später bei Kurswertirrtümern (z.B. RGZ 94, 65, 67 f.) und bei anderen Irrtümern über die "Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung" (z.B. RGZ 149, 235, 239), hat es angenommen, daß auch ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung die Anfechtung rechtfertigen könne.

  • LG Bremen, 24.05.1991 - 9 S 63/91

    veraltete Preisliste - § 119 Abs. 1 BGB, kein Anfechtungsrecht des Verkäufers, …

    Selbst nach der sehr weitgehenden und vom BGH nicht aufrechterhaltenen Rechtsprechung des RG (vgl. RGZ 149, 235 ff. einerseits und BGH, LM § 119 BGB Nr. 20 andererseits) unterfiele der hier behauptete Irrtum nicht dem Anwendungsbereich des § 119 I BGB, da die Grundlage für die Preisbildung der Verkäuferin für die Kl. nicht deutlich war.
  • BGH, 14.11.1962 - V ZR 66/61

    Anfechtung eines Kaufvertrages - Anfechtung aus dem Gesichtspunkt der arglistigen …

    Unter dem Begriff "Sache" in diesem Zusammenhang sind nach heutiger Ansicht nicht nur körperliche Gegenstände (§ 90 BGB) zu verstehen, sondern die Vorschrift gilt für sämtliche Arten von Gegenständen, über die ein Rechtsgeschäft abgeschlossen worden ist, also auch für Rechte (RGZ 149, 235, 238; BGH III BGB § 779 Nr. 2 Bl. 2;… Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 119 Anm. 26;… Siebert/Hefermehl a.a.O. § 119 Anm. 29;… BGB RGRK 11. Aufl. § 119 Anm. 19).

    Was insbesondere Forderungen anbetrifft, so zählen zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften, wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Februar 1952, IV ZR 103/51 (LM BGB § 779 Nr. 2 = BB 1952, 330) näher dargelegt hat, allein solche Faktoren, die der Forderung unabhängig von ihrer ziffernmäßigen Höhe einen ihr selbst dauernd anhaftenden Wertcharakter verleihen; in diesem Sinne kann etwa der Umstand, daß die betreffende Forderung gesichert ist oder daß sie zu einer Gruppe von Forderungen gehört, die im Konkurs oder bei der Währungsumstellung bevorrechtigt sind, eine Eigenschaft bedeuten; gleiches gilt von der Verzinslichkeit einer Forderung (RGZ 149, 235, 238).

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 116/81

    Mutterschutz - Wirksamkeit der Eigenkündigung einer Schwangeren

    a) Nach der Rechtsprechung des RG (vgl. RGZ 149, 235, 239; 162, 198, 201) soll kein unbeachtlicher Motivirrtum, sondern ein sogenannter erweiterter Inhaltsirrtum dann vorliegen, wenn ein irriger Beweggrund in der Erklärung selbst oder bei den entscheidenden Verhandlungen erkennbar geworden und damit zum Bestandteil der Willenserklärung gemacht worden ist .
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 77/77

    Anfechtung einer Abfindungsvereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus …

    Immer muß es sich dabei aber um solche Umstände handeln, welche die Sache oder das Recht selbst kennzeichnen, nicht um Umstände, die nur mittelbar einen Einfluß auf die Bewertung der Sache oder des Rechts auszuüben vermögen (RGZ 149, 235, 238).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Des weiteren hat das Landgericht zutreffend erkannt, daß Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt, der Erbe also eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums anfechten kann, wenn er sich über die Aktiva und Passiva des Nachlasses falsche Vorstellungen gemacht hatte ( RGZ 149, 235 /238; 158, 50/53;… BGB - RGRK 12. Aufl. Rdnr. 4, Palandt Anm. 1 a, Staudinger BGB 11. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 1954 BGB ).
  • BGH, 28.04.1971 - V ZR 201/68

    Anforderungen an den formgerechten Abschluss eines mit einem …

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags; …

  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59
  • OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 1 U 5/88

    Anspruch auf Anpassung oder Abschluss eines neuen Fernwärmelieferungsvertrags

  • BayObLG, 29.02.1980 - BReg. 1 Z 2/80

    Adoption eines volljährigen Ausländers

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