Rechtsprechung
| RG, 20.01.1936 - VI 345/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 77
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.10.1957 - VI ZR 231/56 Daß eine etwaige Vollstreckung des von der Klägerin teils schon erwirkten, teils noch erstrebten Urteils nach § 887 ZPO zu erfolgen hätte und damit nach § 887 Abs. 2 ZPO sogar zur Erzwingung einer Vorauszahlung an die Klägerin vor ihrer eigenen Leistung an die Eheleute Richter führen könnte (RGZ 45, 20 [23]; 150, 77 [80]; OLG Naumburg HRR 1937 Nr. 1614), ist eine Besonderheit des Vollstreckungsrechts, die der schlüssigen Herleitung eines Befreiungsanspruchs aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegensteht, auch wenn unmittelbar aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch des einen Gesamtschuldners gegen die anderen auf Zahlung an sich selbst vor der Leistung an den Gläubiger nicht herzuleiten ist (BGH NJW 1957, 747 Nr. 3).
- BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62
Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im …
Soweit freilich der Dritte eine solche Befriedigung erlangen könnte, wird, wenn nach den Umständen des Falles ein Freistellungsanspruch ganz oder teilweise gegeben ist, der Schiffsführer Befreiung von seiner Verbindlichkeit fordern können, die in der Regel durch Zahlung des Eigners an den Dritten zu erfolgen hat (über die Zwangsvollstreckung als Befreiungstitel vgl. RGZ 150, 77, 80 einerseits, Schulte in NJW 1960, 902 -mit Nachweisungen - andererseits).
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