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| RG, 05.10.1936 - IV 119/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 213
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen
Das ergibt sich aus der Zielsetzung des Behandlungsvertrags und auch aus dem mangelnden Urkundscharakter der betreffenden Aufzeichnungen (vgl. dazu schon RGZ 152, 213, 214). - BGH, 19.09.1994 - II ZR 248/92
Anspruch des Aktionärs auf Erteilung einer Abschrift des …
Auch wenn man davon ausgehen und damit der Tonbandaufnahme die Urkundseigenschaft eines stenografischen (Wort-)Protokolls zusprechen würde, wären die tatbestandlichen Voraussetzungen der Bestimmung nicht erfüllt: Notizen, die ein Vertragspartner zu seinem eigenen Gebrauch macht, fallen nicht in den Geltungsbereich des § 810 BGB (RGZ 152, 213, 217;… Obermüller/Werner/Winden, Die Hauptversammlung der AG, 3. Aufl., S. 302 f.); die Gesellschaft errichtet das von ihr aufgenommene Wortprotokoll grundsätzlich nicht im Interesse einzelner Aktionäre (…Werner aaO. § 130 Rdn. 211;… Max, AG 1991 aaO., S. 84). - OLG München, 23.09.1992 - 7 U 3015/92
Kein Anspruch eines Aktionärs auf Herausgabe einer Abschrift eines …
Der Kläger hat nämlich über die bloße Behauptung hinaus nicht konkret dargetan, daß die Aufzeichnungen seitens der Beklagten nicht nur zu deren internen Zwecken erfolgt, sondern auch in seinem Interesse vorgenommen worden seien (vgl. OLG Düsseldorf EB 1962, 1390, 1391; allgemein RGZ 152, 213, 217).
- BGH, 21.11.1960 - VII ZR 235/59
Wichtiger Grund, stillschweigende Rechtswahl, Konkurrenztätigkeit, Verwirkung des …
Privatrecht"; BGH VII ZR 39/56 v. 6. Dezember 1956; vgl. auch RGZ 152, 213, 215). - KG, 12.09.1988 - 24 W 2242/88
Einordnung der Aufzeichnung eines Protokollführers als Niederschrift; Bestehen …
Auch hier gehören private Aufzeichnungen zur Vorbereitung von Vertragsverhandlungen nicht zu den Urkunden, die die Verhandlungen selbst enthalten (RGZ 152, 213, 217). - BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56
Rechtsmittel
Als zwar nicht entscheidende, aber doch unterstützende Merkmale treten hinzu, daß der Vertrag in München geschlossen worden ist und daß das Entgelt für die Maschinen in Deutscher Mark vereinbart worden ist (vgl. BGH LM Internationales Privatrecht-Allgemeines Nr. 1; RGZ 118, 282, 283; 152, 213). - BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
Rechtsmittel
Abgesehen von der Bestellung einer in einem solchen Fall stets zulässigen Höchstbetragshypothek (§ 1190 BGB) oder einer Grundschuld ist es durchaus zulässig, für Forderungen mit unbestimmtem Betrag eine gewöhnliche Hypothek oder eine Sicherungshypothek zu bestellen (RGZ 152, 213 [219]). - BGH, 12.07.1962 - III ZR 122/61
Haftung eines Landes aus Amtspflichtverletzung - Haftung eines Landes als Halter …
Wenn auch ein Verstoß gegen § 272 b Abs. 4 ZPO als Revisionsrüge nicht in Betracht kommt, da diese Bestimmung nur die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung betrifft (vgl. RGZ 152, 213, 216; auch Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18, Aufl. § 272 b unter I), so ist doch schon die nach § 286 ZPO erhobene Verfahrensrüge begründet. - BGH, 23.09.1964 - V ZR 79/63
Rechtsmittel
Soweit die Revision Verletzung des § 272 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 ZPO mit der Begründung rügt, das Berufungsgericht sei nach dieser Vorschrift zur Einholung der amtlichen Auskunft der Stadtsparkasse K. verpflichtet gewesen, ist ihr ohne Prüfung der Frage, ob die Stadtsparkasse Kaldenkirchen überhaupt eine Behörde im Sinne des § 272 b Abs. 2 Nr. 2 ZPO darstellt, schon entgegenzuhalten, daß die Vorschrift des § 272 b ZPO nur die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung betrifft und deshalb auf ihre Verletzung eine Revisionsrüge nicht gestützt werden kann (RGZ 152, 213, 216;… vgl. auch Baumbach/Lauterbach, ZPO 27. Aufl. § 272 b Anm. 2 C;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 272 b Anm. I; Wieczorek, ZPO § 272 b ZPO Anm. A I;… Sydow/Busch, ZPO 22. Aufl. § 272 b Anm. 1).
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