Rechtsprechung
| RG, 23.10.1936 - VII 67/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 235
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
Dies könnte bei einer isolierten Betrachtung zu der Annahme verleiten, daß im Geltungsbereich der AHB eine Anzeige nur unter den gleichen Voraussetzungen zu erstatten sei wie nach § 153 a.F. VVG; diese Gesetzesvorschrift hatte die Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß der Versicherungsnehmer erst dann zur Anzeige verpflichtet sei, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche erhoben werden (RGZ 114, 117; 144, 163, 167; 152, 235; 156, 378). - BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55
Rechtsmittel
Der Anspruch auf Versicherungsschutz setzt lediglich voraus, daß ein Dritter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Entschädigungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer, den Halter oder den berechtigten Fahrer erhebt (§ 10 Abs. 1 AKB); er hängt nicht davon ab, ob diese Ansprüche auch wirklich begründet sind, sofern sie nur auf einen unter die Haftpflichtversicherung fallenden Tatbestand gestützt werden (RGZ 154, 340; 152, 235 [240]; 148, 282;… a.M. Prölss VVG 8. Aufl. § 149 Anm. 5 B).Jede ernstliche Erklärung des Verletzten, aus der der Versicherungsnehmer ersieht, daß der Verletzte Ersatzansprüche gegen ihn geltend machen wolle, reicht aus, um den Versicherungsanspruch aus § 10 AKB entstehen zu lassen (vgl. RGZ 152, 235 [241]).
- BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
Mängel an einem Bau - Schäden wegen fehlerhafter Planung an einem Bau - Anspruch …
Hierbei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß in der Haftpflichtversicherung ein Geltendmachen von Ansprüchen in jeder Erklärung liegt, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH VersR 1956, 186/87; RGZ 152, 235, 240; 156, 378, 383). - BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
Rechtsmittel
Mithin kommt es auf die von der Revision weiter angeschnittene Frage, ob die Klägerin dem Beklagten, wenn sie ihn wirksam in Verzug setzen wollte, nach § 35 Satz 2 VVG zunächst den Versicherungsschein anbieten mußte (vgl. hierzu RGZ 152, 235, 244 ff; 126, 280, 285;… Stiefel/Wussow AKB 3. Aufl. § 1 Anm. 15, 21;… Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3, § 35 Anm. 3;… Brück/Möller VVG 8. Aufl. § 35 Anm. 48 m.w.RspNachw.), und ob ein solches Angebot hier etwa stillschweigend erfolgt ist, nicht mehr an.
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