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Rechtsprechung
   RG, 09.10.1936 - II 43/36   

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https://dejure.org/1936,379
RG, 09.10.1936 - II 43/36 (https://dejure.org/1936,379)
RG, Entscheidung vom 09.10.1936 - II 43/36 (https://dejure.org/1936,379)
RG, Entscheidung vom 09. Oktober 1936 - II 43/36 (https://dejure.org/1936,379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07

    Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder

    Für ein ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied (wie den Kläger) kann nichts anderes gelten, ohne dass es insoweit darauf ankommt, ob zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied (auch) ein Anstellungsverhältnis im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 675 BGB (so RGZ 146, 145, 152; 152, 273) oder ein rein korporationsrechtliches Verhältnis besteht (…so MünchKommAktG/Habersack 3. Aufl. § 101 Rdn. 67;… Großkomm.z.AktG/Hopt/M. Roth 4. Aufl. § 101 Rdn. 92;… Spindler in Spindler/ Stilz aaO § 101 Rdn. 8;… für korporations- und schuldrechtliche Doppelnatur Hüffer, AktG 8. Aufl. § 101 Rdn. 2).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder …

    Das Mitglied kann sich in einem solchen Falle vielmehr grundsätzlich mit dem Testat des Prüfers zufriedengeben (vgl. auch RGZ 152, 273, 280).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …

    Selbst wenn man eine Annahme der Wahl zum Verwaltungsausschussmitglied aufgrund der damit verbundenen auch Pflichten umfassenden organschaftlichen Stellung für erforderlich erachtet, kann eine solche Annahmeerklärung entsprechend der hier ebenfalls anwendbaren zivilrechtlichen Grundsätze auch konkludent durch die Aufnahme der Tätigkeit in Kenntnis der erfolgten Wahl erfolgen (vgl. RG, Urt v. 9. Oktober 1936, II 43/36, RGZ 152, 273, 277 zur Genossenschaft;… Hüffer, AktG, 7. Aufl., 2006, § 84 Rdn. 3, § 101 Rdn. 7;… Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., 2006, § 35 Rdn. 10).
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur …

    Dies folgt daraus, daß eine dem Vorstand gemäß § 48 Abs. 1 GenG von der Generalversammlung erteilte Entlastung sich nur auf solche Verfehlungen bezieht, die der Generalversammlung bei der Fassung des Entlastungsbeschlusses bekannt waren oder von ihr aus den ihr vorgelegten Unterlagen erkannt werden konnten (…Lang-Weidmüller, aaO, § 48 Anm. 4; RG JW 1936, 2313; RGZ 152, 273-.C2813; RG JW 1938, 2Q19).-Die Gründe, die die Beklagte zur Rechtfertigung .der fristlosen-Kündigung vorgetragen hat, sind aber der Generalversammlung nicht-unterbreitet worden.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 6 U 168/10

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussmängelklage einzelner Aktionäre gegen die …

    Rn. 46 Insbesondere die Pflichten und die Haftung eines fehlerhaft bestellten Aufsichtsrates sind daher nach den gleichen Maßstäben wie diejenigen eines ordnungsgemäß bestellten Aufsichtsrates zu beurteilen (RGZ 152, 273, 279;… MüKoAktG/Habersack, a.a.O., § 101 AktG Rn 69;… Hopt/Roth, Großkomm AktG, 4. Auflage, § 101 AktG Rn 218; KölnKomm/Mertens, § 101 AktG Rn 93), das fehlerhaft bestellte Mitglied des Aufsichtsrates hat in gleicher Weise wie ein ordnungsgemäß bestelltes Mitglied des Aufsichtsrates Anspruch auf Vergütung gemäß § 113 AktG (BGH WM 2006, 1529 ff. = juris Rn 14;… MüKoAktG/Habersack, a.a.O., § 101 AktG Rn 69; KölnKomm/Mertens, § 101 AktG Rn 93) und die Wirksamkeit von mit ihm abgeschlossenen Beratungs- und ähnlichen Verträgen beurteilt sich ebenso wie bei einem ordnungsgemäß bestellten Mitglied des Aufsichtsrates nach den §§ 113, 114 AktG (BGH WM 2006, 1529 ff. = juris Rn 14;… MüKoAktG/Habersack, a.a.O., § 101 AktG Rn 69).
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 137/51

    Aufsichtsratsbeschluß einer Genossenschaft

    Hier kann zwar dahingestellt bleiben, ob die Amtszeit von 3 Jahren vom 9. Dezember 1945 bis zum 9. Dezember 1948 zu berechnen ist (…so Parisius-Crüger-Crecelius GenG 10. Aufl § 24 Anm. 24;… Meyer-Meulenbergh, GenG 7. Aufl § 36 Anm. 4), oder die drei Kalenderjahre 1946, 1947 und 1918 umfasst (Koenen-Gertner, Kommentar zur Mustersatzung für Baugenossenschaften [1932] § 22 Anm. 7; RGZ 152, 273 [276], auch RGZ 73, 234 [237]).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 172/87

    Tatbestandsmerkmal der "angemessenen Vergütung" - Merkmal der Ehrenamtlichkeit - …

    Das Mitglied kann sich in einem solchen Falle vielmehr grundsätzlich mit dem Testat des Prüfers zufriedengeben (vgl. auch RGZ 152, 273, 280).
  • BGH, 17.10.1960 - VII ZR 86/59

    Rechtsmittel

    Das Oberlandesgericht beruft sich für diese seine Auffassung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts, namentlich auf die Entscheidung RGZ 152, 273 ff. Dort hat es das Reichsgericht aus ähnlichen Erwägungen abgelehnt, auf den Schadensersatzanspruch, den eine Genossenschaft gegen ein Mitglied ihres Aufsichtsrats wegen Vernachlässigung seiner Pflichten geltend machte, den von der Genossenschaft im Vergleichsverfahren erlangten teilweisen Erlaß ihrer Schulden als Vorteil anzurechnen.
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