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Rechtsprechung
   RG, 10.03.1937 - V 218/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,596
RG, 10.03.1937 - V 218/36 (https://dejure.org/1937,596)
RG, Entscheidung vom 10.03.1937 - V 218/36 (https://dejure.org/1937,596)
RG, Entscheidung vom 10. März 1937 - V 218/36 (https://dejure.org/1937,596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 161
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auf solche Fälle ist die Anwendung von § 254 BGB im Rahmen von § 1004 BGB aber nicht beschränkt (vgl. auch schon RGZ 154, 161, 167).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Der Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt worden (RGZ 132, 51, 56; 154, 161, 165 f; 155, 154, 159; 159, 129, 139; 162, 209, 216; 167, 14, 23 f), und der erkennende Senat hat ihn in seinen Urteilen vom 15. Juni 1951, V ZR 55/50 (MDR 1951, 726 = LM BGB § 903 Nr. 1) und vom 10. April 1955, V ZR 115/51 (…LM a.a.O. Nr. 2) sich zu eigen gemacht und weitergebildet (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1953, 1394;… Meisner/Stern/Hodas, Nachbarrocht 3. Aufl. § 38 I 1 c, S. 517).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Bei der neuerlichen tatrichterlichen Beurteilung der Frage, ob die hier umstrittenen schädigenden Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnlich waren, wird auch zu beachten sein, daß es für die ortsübliche Benutzung der Grundstücke, von denen die schädigenden Einwirkungen ausgehen, zwar genügt, daß eine Mehrheit von Grundstücken in dem für den Vergleich zu betrachtenden Bezirk in annähernd gleicher Weise d.h. mit einer der Art und dem Maß nach einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung auf fremde Grundstücke benutzt werden, daß aber eine besonders schädigende Benutzungsweise ungewöhnlich sein kann, auch wenn die in Betracht kommende Einwirkung - hier durch Rauch, Abgase und Staub - an sich als gewöhnlich zu erachten ist (RGZ 139, 29, 32; 154, 161, 169; BGHZ 15, 146, 149) [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53].

    Die neuere Rechtsprechung hat jedoch (seit der Entscheidung RGZ 154, 161), wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, unter Umständen trotz ortsüblicher Einwirkung einen Ausgleichsanspruch wegen der Schäden anerkannt.

    Der Ausgleichsanspruch ist in der Entscheidung RGZ 154, 161, den damals herrschenden Kräften entsprechend, zumindest äußerlich auch mit nationalsozialistischen Gedankengängen begründet.

    Sie ist deswegen noch nicht fehl am Ort im Sinne der mehrfach erwähnten Entscheidung RGZ 154, 161 und kann daher bei der Feststellung eines etwaigen Ausgleichsbetrages berücksichtigt werden.

  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Was den Antrag auf Schadloshaltung in Geld (I 1 d) betreffe, so sei der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 154, 161) als Grundgedanke zu entnehmen, daß im Rahmen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein Ausgleich zu erfolgen habe, wenn ein Teil die Belange des anderen Teiles besonders berücksichtigen müsse.

    Zutreffend erklärt das Berufungsgericht, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis Pflichten der Rücksichtnahme entspringen, die bei widerstreitenden nachbarlichen Interessen dazu führen können, die Ausübung gewisser aus dem Eigentum sich ergebenden Rechte eines Grundstückseigentümers als unzulässig erscheinen zu lassen (RGZ 154, 161; 159, 129, 140; 167, 14, 24; ZAkDR 1940, 100; OGHBrZ 2, 181; BGH LM BGB § 903 Nr. 1 und 2; BGHZ 16, 366, 372/73).

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 110/52

    Rechtsmittel

    Dabei wäre auch zu beachten, daß der Grundsatz des besseren Rechts wegen früheren Bestehens im Rahmen des § 906 BGB nicht gilt (RGZ 154, 161 [165]).

    Bejaht das Berufungsgericht die Ortsüblichkeit der vom Betrieb des Beklagten ausgehenden Einwirkung erneut, wird das Berufungsgericht entsprechend der weiteren Revisionsrüge der Kläger prüfen müssen, ob die Beeinträchtigung der Kläger nicht durch besondere technische Vorkehrungen gemindert werden können, soweit diese für den Beklagten wirtschaftlich tragbar und zumutbar sind (RGZ 154, 161 [164]).

    Das Reichsgericht habe erstmals in RGZ 154, 161 [167] in Fortentwicklung des Rechts aber die alten Formeln des § 906 BGB hinaus die bestmöglichen technischen Einrichtungen zur Schonung des Nachbarn als grundsätzliche Verpflichtung der Industrie bezeichnet.

    In RGZ 154, 161 (vgl. auch ZAKDR 1940, 100) hat das Reichsgericht einen solchen Anspruch für den Fall zugebilligt, daß die Lebensbedingungen der Landwirtschaft durch die Industrie zerstört werden.

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Bei der Beurteilung von Zuführungen i.S. des § 906 BGB kommt es nicht nur auf die Art der beeinträchtigenden Anlage, sondern auch auf Art und Mass der Benutzung an, sodass eine besonders schädigende Benutzungsweise eines Fabrikgrundstückes (Zuführung von besonders schädlichen Gasen) ungewöhnlich sein kann, obwohl in der Gegend ähnliche Fabrikbetriebe mit weniger schädigenden Ausströmungen von den Nachbarn geduldet werden müssen (Bestätigung von RGZ 139, 29 [32]; 154, 161 [164]).

    Der Gedanke der sogenannten Prävention ist, von besonderen Ausnahmen abgesehen, abzulehnen (RGZ 64, 363 [365]; 154, 161 [164]; 162, 349 [357]).

    Im einzelnen kann eine ausnahmsweise Häufung schädigender Anlagen, auch eine die Nachbarn besonders schädigende Anordnung der Anlagen, dahin führen, dass eine besonders schädigende Benutzungsweise eines Fabrikgrundstücks ungewöhnlich ist, obwohl in der Gegend ähnliche Fabrikbetriebe in weniger schädigender Häufung von den Nachbarn geduldet werden müssen (RGZ 139, 29 [32]; 154, 161 [164]).

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

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  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54

    Schädlingsbekämpfung und Bienen

    Zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage könnte man auch dann nicht gelangen, wenn man den Grundgedanken, die der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 154, 161 ff zugrunde liegen und die auch in der Entscheidung in RGZ 159, 129 [139/41] Ausdruck gefunden haben, folgen wollte.
  • BGH, 14.04.1954 - VI ZR 35/53

    Rechtsmittel

    Des weiteren hat das Berufungsgericht in Anknüpfung an den Rechtsgedanken des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses und im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 154, 161 und RG Zschr Ak f DR 1940, 100) dem Kläger eine Entschädigung auch für den Fall zugebilligt, dass man die Umbauarbeiten bei Tag als rechtmässig ansehen und dem Kläger insoweit eine Duldungspflicht auferlegen wolle.
  • BGH, 05.07.1968 - V ZR 224/64

    Betrieb einer Bitumen-Aufbereitungsanlage im Rahmen eines Auftrags zur Erneuerung …

    Ein Anspruch auf eine billige Entschädigung sei jedoch schon nach der damaligen Rechtsprechung (RGZ 154, 161; BGHZ NJW 1959, 1867; 1962, 1344) [BGH 30.05.1962 - V ZR 121/60]begründet gewesen, und zwar auch schon wegen einer nur verübergehenden und nicht existenzgefährdenden Belästigung, wenn die unvermeidbare Beeinträchtigung die ihrerseits ortsübliche Benutzung des gestörten Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt hätte.

    Der Ausgleichsanspruch, der zuerst wogen drohender Existenzvernichtung gegeben wurde (RGZ 154, 161; 159, 129, 139) ist später auch bei schwerer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens gewahrt worden (OGHZ 2, 187; BGHZ 30, 273, 280) [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58].

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 55/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 113/69

    Bergschadensersatz bei neuen Verkehrsanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 21 A 1104/85

    Abwehr von Thallium-Immissionen

  • KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76

    Beseitigung einer Besitzstörung; Errichtung eines Grenzüberbaus auf Boden und …

  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 208/55

    Rechtsmittel

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