Rechtsprechung
| RG, 23.11.1937 - III 56/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 257
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts
Wie schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht von einer solchen Ausübung des Fragerechts absieht, obwohl keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Partei eine im ersten Rechtszug unter Beweis gestellte Behauptung im zweiten Rechtszug bewußt beweislos lassen will (RG JW 1904, 387 f; 1906, 114; RG Recht 1925 S. 51 Nr. 1; s. auch RGZ 156, 257, 262 f). - BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65
Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche
Vielmehr sind nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (RGZ 145, 177; 156, 257; BGHZ 1, 388; 29, 38, 44 [BGH 08.12.1958 - III ZR 235/56] u.a.) die Ansprüche aus Amtspflichtverletzung und diejenigen aus §§ 7 ff StVG selbständig nebeneinander gegeben. - BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
In denjenigen Fällen, in denen dagegen der Staat oder eine sonstige öffentliche Körperschaft Halter des Kraftwagens waren, hat das Reichsgericht aber gerade die Auffassung vertreten, daß die Gefährdungshaftung aus § 7 KFG durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ausgeschlossen werde und also im Rahmen der Haftungsgrenzen des KFG eine Haftung bestehen bleibe (RGZ 145, 177 [181]; 156, 257).
- BGH, 27.11.1961 - III ZR 170/60
Halten bei Ertönen des Martinshorns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.01.1962 - III ZR 137/61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Nach all dem besteht keine Unklarheit darüber, ob die Beklagte auch aus Amtshaftung verurteilt ist, so daß auch der Hinweis der Revision auf RGZ 156, 257 fehl geht. - BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60
Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
Der Klagegrund der Amtspflichtverletzung ist nach § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG hinsichtlich des Rechtsmittels der Revision bevorrechtigt, der der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz nicht (Urt. d. erkennenden Senats vom 17. Mai 1952 - III ZR 11/50; RGZ 156, 257).
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