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Rechtsprechung
   RG, 26.10.1937 - VII 85/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,492
RG, 26.10.1937 - VII 85/37 (https://dejure.org/1937,492)
RG, Entscheidung vom 26.10.1937 - VII 85/37 (https://dejure.org/1937,492)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1937 - VII 85/37 (https://dejure.org/1937,492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 63
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Der unmittelbare Mitbesitz des Vaters, an den sich die Miteigentumsvermutung knüpft, wäre nach dessen Ableben im Dezember 1981 gemäß § 857 BGB zunächst auf die Klägerin und ihre Mutter als Miterben übergegangen mit der Folge, daß nunmehr eine Gesamthandsberechtigung der Erbengemeinschaft an dem früheren Miteigentumsanteil des Vaters zu vermuten gewesen wäre (vgl. RGZ 156, 63, 64).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers; …

    In Ermangelung anderer Anhaltspunkte wird der Eigenbesitz vermutet (RGZ 156, 63, 64; BGH NJW 1960, 1517, 1518).
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

    Zugunsten des unmittelbaren Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, daß er mit der Erlangung des Besitzes Eigenbesitzer geworden ist (RGZ 156, 63/64) und daß er bei der Besitzübergabe unbedingtes Eigentum erworben hat (Senatsurteile vom 8. Juli 1964 - VIII ZR 63/63 = WM 1964, 1026/1027; vom 13. November 1968 - VIII ZR 168/66 = WM 1969, 186/187; vom 13. Juli 1970 - VIII ZR 181/68 = WM 1970, 1272 und vom 7. Oktober 1970 - VIII ZR 207/68 = BGHZ 54, 319/324 = WM 1970, 1342/1344).
  • BGH, 23.04.1975 - VIII ZR 58/74

    Beweispflicht des Eigentümers gegenüber dem unmittelbaren Besitzer bei Eigentum …

    Für den unmittelbaren Besitzer einer beweglichen Sache wird vermutet, daß er mit der Erlangung des Besitzes Eigenbesitzer geworden ist (RGZ 156, 63/64).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 169/65

    Beweis für die Eigentumsvermutung einer Testamentserbin an einer Sammlung von …

    Da für den Besitzer Eigenbesitz vermutet wird (RGZ 156, 63) und die Beklagte nicht bewiesen hat, daß sich im Dezember 1939 durch die angebliche Vereinbarung mit ihrem Vater dessen Eigenbesitz in Fremdbesitz verwandelt hat (s. oben 1 b), mußte das Berufungsgericht davon ausgehen, daß der Vater der Beklagten bis zu seinem Tode Eigentümer der Sachen war.
  • BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 181/68

    Der unmittelbare Besitz - Abgrenzung zwischen Fremdbesitz und Eigenbesitz - …

    Seit RGZ 156, 63, 64 ist in der Rechtsprechung (so auch der BGH in VIII ZR 90/59 vom 10. Mai 1960 = LM BGB § 1006 Nr. 7 = NJW 1960, 1517; II ZR 10/62 vom 11. Mai 1964 = WM 1964, 788 und öfter) und im Schrifttum (…z.B. Erman/Westermann. 4. Aufl. § 1006 Anm. 2;… Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 34 II;… Soergel/Mühl 10. Aufl. § 1006 Nr. 5) allgemein anerkannt, daß im Streit um die Anwendbarkeit des § 1006 BGB für den unmittelbaren Besitzer vermutet wird, daß er mit der Erlangung des Besitzes Eigenbesitzer geworden ist.
  • OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung nach Lieferung einer …

    Mit der Abnahme des gelieferten Blankstahls erlangte die Gemeinschuldnerin daran unmittelbaren Besitz (§ 854 I BGB) Bei einer solchen Sachlage wird gesetzlich vermutet, daß die Besitzbegründung zum Erwerb unbedingten Eigentums führte ( § 1006 I 1 BGB : RGZ 156, 63; BGH WM 1969, 186, NJW 1975, 1269, 1699).
  • BGH, 08.07.1964 - VIII ZR 63/63

    Rechtsmittel

    Zugunsten des Besitzerwerbers wird jedoch Eigenbesitz vermutet (RGZ 156, 63, 64).
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