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| RG, 17.11.1938 - V 168/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 12
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84
Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht …
In einem solchen Fall genügt die Begründung der Rechtsbeschwerde nur dann den Anforderungen der §§ 92 Abs. 2 ArbGG, 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO, wenn sich der Rechtsmittelführer mit beiden Streitgegenständen auseinandersetzt und eine Rechtsverletzung des Beschwerdegerichts in beiden durch die Streitgegenstände gekennzeichneten Teilen rügt (BAG 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe; RGZ 159, 12, 2; BGHZ 22, 272, 278). - BGH, 09.12.1960 - I ZR 77/60
Behandlung von Patienten der Fachgebiete Geburtshilfe und Frauenkrankheiten - …
Daß sich in diesem Falle die bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Anfechtungsgründe (Berufungsgründe) im Sinne des § 519 Abs. 3 Ziff. 2 ZPO im allgemeinen auf alle Ansprüche erstrecken muß, für welche die Abänderung beantragt wird (vgl. RGZ 159, 12; BGH NJW 1952, 26), ist an sich kein Anlaß, von der zu § 519 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO entwickelten allgemeinen Regel für den Antrag, der ein gesetzliches Formerfordernis neben den Berufungsgründen darstellt, abzugehen, und zwar entgegen der Meinung des Berufungsgerichtes auch dann nicht, wenn es sich um eine auf Verurteilung zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht abzielende - vom Berufungsgericht rechtsirrig (vgl. Wieczorek, Großkomm, zur ZPO, Bem. A I zu § 254 ZPO) als Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO aufgefaßte - Klage handelt. - BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60
Rechtsmittel
Richtig ist, daß die - durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933 (RGBl I 780) als eine der "Maßnahmen zur strafferen Zusammenfassung des Streitstoffes" eingeführte - Vorschrift des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO von dem Berufungskläger verlangt, daß er, soweit er eine Abänderung des angefochtenen Urteils erstrebt, für jeden einzelnen der mehreren in der Klage geltend gemachten und im Urteil behandelten Ansprüche sowie auch für jeden einer Entscheidung durch Teilurteil fähigen Teil eines nach seiner Begründung in mehrere Teile zu zerlegenden Anspruchs diejenigen Gründe anführen muß, aus denen heraus das erste Urteil bemängelt werden soll (vgl. RGZ 159, 12 mit weiteren Nachweisen und ferner RG DR 1940, 1894 9 sowie BGHZ 22, 272, 278 [BGH 29.11.1956 - III ZR 4/56] ;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 136 II 2).
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