Rechtsprechung
| RG, 09.01.1939 - V 154/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 129
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Eigentümer eines Grundstücks für Störungshandlungen seines Mieters verantwortlich gemacht werden kann, wenn er sein Grundstück dem Mieter mit der Erlaubnis zu jenen Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterläßt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (RGZ 47, 162, 163 f; 97, 25, 26; 134, 231, 234; 159, 129, 136). - BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Störer im Sinne des § 1004 BGB ist jeder, auf dessen Willen, - wenn auch nur mittelbar -, die Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes zurückzuführen ist (BGHZ 14, 163 [174]; RGZ 159, 129 [136]; 155, 316 [319]). - BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Der Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt worden (RGZ 132, 51, 56; 154, 161, 165 f; 155, 154, 159; 159, 129, 139; 162, 209, 216; 167, 14, 23 f), und der erkennende Senat hat ihn in seinen Urteilen vom 15. Juni 1951, V ZR 55/50 (MDR 1951, 726 = LM BGB § 903 Nr. 1) und vom 10. April 1955, V ZR 115/51 (…LM a.a.O. Nr. 2) sich zu eigen gemacht und weitergebildet (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1953, 1394;… Meisner/Stern/Hodas, Nachbarrocht 3. Aufl. § 38 I 1 c, S. 517).
- BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65
Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …
Die Benutzung von Gelände zum Autobahnbau sei vielmehr grundsätzlich als ortsüblich anzuerkennen (RGZ 159, 129, 138), so daß das Berufungsgericht folgerichtig hätte prüfen müssen, ob die Nutzungsweise des in Rede stehenden Autobahngeländes im Vergleich mit anderen Autobahn-Neubaustellen unter den gleichen Witterungsverhältnissen über das dort übliche Maß hinausgegangen sei. - BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56
Schäden durch Sprengungen im Steinbruch
Zutreffend erklärt das Berufungsgericht, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis Pflichten der Rücksichtnahme entspringen, die bei widerstreitenden nachbarlichen Interessen dazu führen können, die Ausübung gewisser aus dem Eigentum sich ergebenden Rechte eines Grundstückseigentümers als unzulässig erscheinen zu lassen (RGZ 154, 161; 159, 129, 140; 167, 14, 24; ZAkDR 1940, 100; OGHBrZ 2, 181; BGH LM BGB § 903 Nr. 1 und 2; BGHZ 16, 366, 372/73). - VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025
Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …
Das Reichsgericht hat in einem (Emissionen des Unternehmens "Reichsautobahnen" betreffenden) Urteil die damalige Rechtslage dahin zusammengefasst (RG, U. v. 9.1.1939 - V 154/38 - RGZ 159, 129/131), dass Immissionsbetroffene im Klagewege nicht nur nicht die Unterlassung von Handlungen oder Maßnahmen begehren konnten, die sich als Ausübung staatshoheitlicher Aufgaben darstellten, sondern dass bei einem in Erfüllung staatshoheitlicher Aufgaben geführten Betrieb (hierzu rechneten nach damaligem Verständnis - wie dargestellt - u. a. die Eisenbahnen) auch eine auf die Vornahme von Handlungen oder das Anbringen von Einrichtungen abzielende Klage unzulässig sei, mit denen eine wesentliche, vom Betriebsinhaber nicht gewollte Änderung des Betriebs verbunden wäre.Dass öffentliche Verkehrsträger auch schon in früherer Zeit dann nicht außerhalb der Bindungen standen, die sich aus dem Nachbarrecht ergaben, soweit hieraus keine Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgaben solcher Einrichtungen folgten, hat das Reichsgericht auch im Urteil vom 9. Januar 1939 (V 154/38 - RGZ 159, 129/132) ausdrücklich festgehalten.
- BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54
Rechtsmittel
Denn nicht nur derjenige, der eine störende Anlage errichtet, ist "Störer" im Sinne dieser Vorschrift, sondern auch - gegebenenfalls allein - derjenige, der sie hält und von dessen Willen ihre Beseitigung abhängt (vgl. RGZ 103, 174 [176]; 159, 129 [136]; RG in JW 1936, 3454 mit Anm. von Lehmann;… BGB RGRK, 10. Aufl, § 1004 Anm. 3 a). - BGH, 11.10.1973 - III ZR 159/71
Enteignung/Entschädigung
2 Z 90/70">NJW 72, 949 L - Bremer Hochstraße und RGZ 159, 129, 136).Denn bei solchen Immissionen, die ausnahmsweise einmal über das Maß dessen hinausgehen, was der Grundeigentümer nach § 906 BGB entschädigungslos hinzunehmen hat, kann ein Anspruch auf Enteignungsentschädigung in Betracht kommen, wenn sie auf einen (rechtmäßigen oder rechtswidrigen) Eingriff von hoher Hand zurückzuführen sind (BGHZ 48, 98, 101 = NJW 67, 1857; BGHZ 54, 384, 387, 388 = NJW 71, 94; BGHZ 49, 148, 150, 152 = NJW 68, 549; vgl. auch RGZ 159, 129, 135, 140/1).
Das ist bereits vom RG entschieden worden (RGZ 159, 129, 137 f.) und entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 49, 148, 151, 152 = NJW 68, 549; BGHZ 54, 384, 389 f., insbes. 391 = NJW 71, 95).
Das dem einzelnen zumutbare Maß an Beeinträchtigung ist nach BGHZ 49, 148, 152 = NJW 68, 549 (vgl. früher schon RGZ 159, 129, 140) erst dann überschritten, wenn Verkehrslärm und sonstige verkehrsbedingte Belästigungen die ortsübliche Benutzung der straßenwärts gelegenen Wohnräume eines Hauses in ganz besonderem, zur Herbeiführung von Gesundheitsstörungen geeignetem Maß beeinträchtigen, die objektiven Gegebenheiten des Hauses ein Ausweichen der Bewohner in straßenabgewandte Räume nicht gestatten und zur Beseitigung oder nennenswerten Herabsetzungen der Beeinträchtigung bei objektiver Betrachtung Aufwendungen in einer Höhe notwendig sind, die sowohl für sich betrachtet als auch im Verhältnis zum Wert des Grundstücks ganz erheblich ins Gewicht fallen.
- BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße
Dieser Ansicht liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihrem Grundbesitz im Bereich des privatrechtlichen Eigentums stehen und mit diesem den Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere denen des Nachbarrechts, unterworfen sind, soweit daß nicht ihren Öffentlichen Aufgaben widerstreitet und soweit keine Sonderbestimmungen eingreifen (RGZ 159, 129, 131; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; Senatsurteil vom 28. April 1947 - V ZR 216/64, WM 1967, 727 = Betrieb 1967, 1128; BGHZ 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Schack, Betrieb 1968, 2115, 2116 rechts; DÖV 1970, 42 rechts).Selbst wenn, wie in der Regel, eine solche Beeinträchtigung durch ortsübliche Benutzung des Straßengrundstücks herbeigeführt wird und sie auch nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern ist, so kann ein Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen (BGHZ 49, 148; zur Rechtsprechung vor der Änderung dee § 906 vgl. RGZ 159, 129).
Die Abgrenzung des maßgebenden Vergleichsgebiets, durch welche der Charakter der maßgebenden "Lage" wesentlich bestimmt wird, weist bei Verkehrsanlagen gewisse Besonderheiten auf, weil der durchlaufende Verkehr seiner Natur nach notwendig, je nachdem er dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dient, mehr oder weniger weit umgreifende Gebiete zusammenfaßt (RGZ 133, 152, 154 - Omnibuslinie in Berlin-Dahlem; RGZ 159, 129, 137 - Reichsautobahn - RGZ 70, 153 f; Senatsurteil vom 28. April 1967 - Moselstaustufe - WM 1967, 727;… vgl. dazu Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 63, II, 3 b) und der Verkehr im Hinblick auf die notwendige Planung größerer Räume seiner eigenen Gesetzlichkeit unterliegt.
- VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608
In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne …
In seinem (Emissionen des Unternehmens "Reichsautobahnen" betreffenden) Urteil vom 9. Januar 1939 (V 154/38 - RGZ 159, 129/131) hat das Reichsgericht die damals bestehende Rechtslage dahingehend zusammengefasst, dass Immissionsbetroffene im Klagewege nicht nur nicht die Unterlassung von Handlungen oder Maßnahmen begehren konnten, die sich als Ausübung staatshoheitlicher Aufgaben darstellten, sondern dass bei einem in Erfüllung staatshoheitlicher Aufgaben geführten Betrieb (hierzu rechneten nach damaligem Verständnis - wie dargestellt - u. a. die Eisenbahnen) auch eine auf die Vornahme von Handlungen oder das Anbringen von Einrichtungen abzielende Klage unzulässig sei, mit denen eine wesentliche, vom Betriebsinhaber nicht gewollte Änderung des Betriebs verbunden wäre.Dass öffentliche Verkehrsträger auch schon in früherer Zeit dann nicht außerhalb der Bindungen standen, die sich aus dem Nachbarrecht ergaben, soweit hieraus keine Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgaben solcher Einrichtungen folgten, hat das Reichsgericht auch im Urteil vom 9. Januar 1939 (V 154/38 - RGZ 159, 129/132) ausdrücklich festgehalten.
- BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67
Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms; …
- BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54
Schädlingsbekämpfung und Bienen
- VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10
Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB
- BGH, 29.05.1964 - V ZR 58/62
Eigentumsstörung und Sicherungsübereignung
- BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64
Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden …
- BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54
Rechtsweg bei Eigentumsstörung
- BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66
Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …
- BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57
Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
Zur zivilrechtlichen Haftung wegen Bahnlärms auf Bestandsstrecken der Bahn aus …
- BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 55/50
Rechtsmittel
- BGH, 04.11.1955 - V ZR 71/54
Rechtsmittel
- VG Berlin, 17.12.1974 - XII A 204.67
Mit einer Anfechtungsklage verbundene Verpflichtungsklage ; Anspruch auf …
- BGH, 06.06.1969 - V ZR 55/66
- LG Ulm, 22.10.1984 - 2 O 339/84
- LG Köln, 13.11.2008 - 2 O 200/08
Anspruch auf Unterlassung eines Anbringens von Werbeplakaten und sonstigen …
- BGH, 29.11.1968 - V ZR 73/65
Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Passivlegitimation eines …
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54
Rechtsmittel
- BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Rechtsweg bei einer Abwehrklage gegen den Träger der Straßenbaulast - Aufgaben …
- OLG Köln, 07.07.1994 - 7 U 28/94
Definition des Begriffs des Betriebsunfalls i.S.d. Haftpflichtgesetzes (HPflG); …
- BGH, 05.07.1968 - V ZR 224/64
Betrieb einer Bitumen-Aufbereitungsanlage im Rahmen eines Auftrags zur Erneuerung …
- BGH, 22.11.1960 - VI ZR 27/60
Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Störung durch fortgesetzte …
- BGH, 26.02.1964 - V ZR 149/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1960 - V ZR 181/58
Schadensersatzansprüche wegen Überschwemmungen und Maßnahmen zur Verhütung …
- BGH, 20.11.1953 - V ZR 110/52
Rechtsmittel
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