Rechtsprechung
| RG, 23.09.1938 - III 20/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 286
Papierfundstellen
- RGZ 159, 235
- RGZ 159, 239
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Dieses im System unserer Deliktsrechtsordnung begründete und in der Rechtsanwendung bewährte Verhältnis von Regel und Ausnahme hat gemäß den anerkannten Grundsätzen des Beweisrechts die Folge, daß dem Verletzer eines geschützten Rechtsguts der Beweis für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes obliegt (RG SeuffArch 81, 50; RGZ 159, 235 [240]; RG JW 1930, 3400). - BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04
Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige …
Mit dieser Ausdehnung auf andere Amtsträger sollten indes nach dem damaligen Verständnis lediglich die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes in die Haftungsprivilegierung einbezogen werden (…vgl. Brand, Das deutsche Beamtengesetz, 4. Aufl. 1942, § 23 Anm. 1), zumal auch das Reichsgericht nur Organmitglieder oder abhängig Beschäftigte als Amtsträger im Sinne des § 839 BGB und des Art. 131 WRV anerkannt hatte (RGZ 104, 257 - Arbeiter- und Soldatenräte; 105, 334 - Unterwachtmeister der Sicherheitswehr; 118, 241 - Kanzleiangestellter; 142, 190 und 158, 95 - Feld- und Forsthüter; 159, 235 - Nachtwächter; 164, 1 - Soldat). - BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung
Zwischen der schädigenden Handlung und dem Dienst des Beamten muss jedoch nicht nur ein äusserer, sondern auch ein innerer Zusammenhang bestehen (RGZ 159, 235 [238]).Es hat dagegen den inneren Zusammenhang verneint, wenn ein Polizeibeamter während der Dienststunden, aber ohne dienstlichen Anlass eine Schankwirtschaft betritt, dort Händel bekommt und dabei von der Dienstwaffe Gebrauch macht (RGZ 104, 286 [289]), wenn ein Zollbeamter, der auch ausserhalb seines Dienstes eine Schusswaffe tragen darf, fahrlässig einen Dritten verletzt (RGZ 155, 362 [366]), wenn ein Nachtwächter während seines Dienstes aus rein persönlichen Beweggründen auf einen anderen schiesst (RGZ 159, 235 [238]).
Zum Waffengebrauch hat das Reichsgericht im besonderen ausgeführt, das Gebrauchmachen von Dienstwaffen aus rein persönlichen Beweggründen und ohne innere Beziehung zum Dienst - wenn auch bei Gelegenheit und während des Dienstes - stehe in keiner inneren Beziehung zum Dienst und sei daher nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen (RGZ 159, 235 [238]; 161, 145 [151]).
- BGH, 13.02.2025 - III ZR 63/24
Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach …
Nur wenn bereits die (besondere) Art des Eingriffs in die Rechtssphäre des Geschädigten die Rechtswidrigkeit indiziert, muss das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes von demjenigen dargelegt und bewiesen werden, der sich darauf beruft (…vgl. Senat, Urteile vom 29. Oktober 1959 aaO [offen lassend für Körperverletzung eines an der Amtshandlung Unbeteiligten] und vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53, NJW 1955, 258, 259 [Abriss einer Ruine]; RGZ 159, 235, 240 [Abgabe eines Schusses in Notwehr];… Itzel/Schwall aaO;… Luckey aaO;… Wöstmann aaO). - BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69
Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung - …
Dahinstehen mag ferner die auch in den beiden genannten Entscheidungen offen gelassene Frage, ob, wie das Reichsgericht (RGZ 149, 286, 289, 290 b; 159, 235, 242) angenommen hat, § 355 Abs. 2 ZPO (Ausschluß der Anfechtbarkeit eines Beschlusses, durch den die Beweisaufnahme einem Mitglied des Prozeßgerichts oder einem anderen Gericht übertragen wird) der Zulässigkeit der Rüge entgegensteht. - BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84
Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit
Er ist demnach schon dann entkräftet, wenn der Gegner der beweisbelasteten Partei Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte ("reale") Möglichkeit eines abweichenden Geschehensverlaufs ergibt (RGZ 134, 241; 159, 239; 159, 289; BGHZ 2, 1, 5; 6, 169; 8, 239, 240; 18, 311, 318; BGH Urteile vom 15. November 1968 - V ZR 49/65 - NJW 1969, 277; vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - NJW 1978, 2032; vom 31. Mai 1978 - VIII ZR 263/76 - VersR 1978, 724 unter 2 a;… Prölss/Martin VVG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 b; § 3 AUB Anm. 4 C d). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 204/52
Rechtsmittel
Die Pflicht, sich jeden Amtsmissbrauchs zu enthalten, aber liegt den Beamten gegenüber jedem ob, der durch den Missbrauch geschädigt werden könnte (RGZ 154, 201 [208]; 156, 220 [237]; 159, 235 [238]).Infolgedessen kann ein Anspruch wegen Amtspflichtverletzung z.B. nicht hergeleitet werden aus einer strafbaren Handlung, die ein Beamter nur bei Gelegenheit des Dienstes, aber ohne jeden inneren Zusammenhang mit seinen dienstlichen Obliegenheiten begangen hat (RGZ 104, 286 [288]; 105, 230 [232]; 159, 235 [238]).
- BGH, 25.10.1951 - III ZR 8/50
Rechtsmittel
Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins kommen aber nur dann zur Anwendung, wenn nach der Erfahrung des Lebens mit grösster Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Unfall nur durch ein bestimmtes schuldhaftes Verhalten verursacht sein kann (RGVAE 1941, 32 Nr. 41), sie sind auf die sogenannten typischen Geschehensabläufe beschränkt, d.h. auf Fälle, in denen ein gewisser Tatbestand feststeht, der nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 159, 235 ff [239]; 165, 336 ff [339]; BGH NJW 1951, 70 = MDR 1951, 98 = Lindenmaier-Möhring, Nr. 1 zu § 1 PatG mit Anm. von Lindenmaier).Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob hier gegen den Beklagten ein derartiger typischer Geschehensablauf, der den Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich eines Verschuldens begründen könnte, dadurch dargetan ist, dass die Zugmaschine erst nach Überquerung von zwei Dritteln der H.allee zum Stehen gekommen ist, denn nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Senat sich, anschliesst, ist die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins dann ausgeschlossen, wenn der Gegner Tatsachen nachgewiesen hat, aus denen nach freier Beweiswürdigung auf einen anderen möglichen Ursachenablauf geschlossen werden kann, der mindestens den gleichen Grad von Wahrscheinlichkeit aufweist, ein Verschulden aber nicht enthält (RGVAE 1936, 599 Nr. 511; RGJW 1928, 1747; RGZ 159, 239).
- BGH, 21.12.1954 - V ZR 112/53
Rechtsmittel
Dann bleibt es bei der nach allgemeinen Grundsätzen gegebenen Beweislast (RGZ 159, 235 [239]; 165, 336 [339]; BGH vom 25. Oktober 1951 III ZR 8/50 in L-M zu § 286 ZPO A (Nr. 2)).Es kann aber auch bei nicht typischen Geschehensabläufen, also auch bei Beurteilung von Einzelvereinbarungen, der Fall eintreten, daß der Richter auf Grund der bewiesenen Umstände zu der Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsachen kommt, wobei schon ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit genügt, daß er nach der Lebenserfahrung der Gewißheit gleichzuachten ist (RGZ 159, 235 [239]; BGH in NJW 1951, 70 = MDR 1951, 98).
- StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1539
Unbegründete Grundrechtsklage - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58
Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …
- BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77
Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße …
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65
Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses - …
- BGH, 11.02.1952 - III ZR 30/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1953 - VI ZR 19/52
- BGH, 03.04.1952 - III ZR 20/51
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".