Rechtsprechung
| RG, 04.04.1939 - I 195/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 160, 241
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer …
Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß sich die Parteien eines Vertrages bindend verpflichten können, die Einforderung einer vertraglichen Leistung und ihre Rückforderung nicht im Wege des Urkundenprozesses zu betreiben, und die Klage dann in der abbedungenen Prozeßart jedenfalls auf die hier erhobene Einrede des anderen Teils unstatthaft ist (vgl. RGZ 160, 241, 242; beiläufig auch BGHZ 38, 254, 258; 109, 19, 29;… BGH, Urt. v. 30. November 1972 - II ZR 135/70, WM 1973, 144;… ferner: Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 21. Aufl., § 592 Rn. 19;… Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO 3. Aufl., vor §§ 592 bis 605a Rn. 9;… Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl., vor § 592 Rn. 4;… MünchKomm-ZPO/Braun, 2. Aufl., § 592 Rn. 8). - BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65
Gerichtsstandvereinbarung
Prozeßhandlungen sind Handlungen der Parteien oder des Gerichts, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dienen und durch prozeßrechtliche Vorschriften geregelt sind (RGZ 77, 324, 329; 160, 241, 242;… Rosenberg a.a.O. § 59, 1 und 2;… Baumbach/Lauterbach aaO, Grundzüge vor § 128 Anm. 5;… a.A. Stein/Jonas/Pohle a.a.O. vor § 128 Anm. XI.). - BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
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- BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52
Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren
Derartige Einwendungen sind aber stets als zulässig behandelt worden, obwohl auch dort eine rechtliche Beziehung zu dem eigentlichen Streitstoff und damit der Sachentscheidung fehlt (RGZ 102, 217 [219]; 160, 241 [242/43] Stein-Jonas-Schönke Anm. I zu § 271, Anm I zu § 514 ZPO).Ob dieser Auffassung mit der im übrigen andere Stellen des gleichen Kommentars (Anm. I zu § 1025, III zu § 38 ZPO) nicht voll in Einklang zu bringen sind (abw. auch Baumbach, Gr IV vor § 253 ZPO; vgl ferner EG NJW 1930, 1062 mit Anm von Reichel S 2212; RGZ 160, 241 [244]), zuzustimmen ist, kann auf sich beruhen.
- BGH, 30.11.1972 - II ZR 135/70
Wirksamkeit von Verträgen hinsichtlich der Verpflichtung einer Partei zu einem …
Ferner wird die Absprache als wirksam angesehen, einen Anspruch nicht im Urkundenprozeß geltend zu machen (RGZ 160, 241, 243), die Beweisführung auf bestimmte Beweismittel zu beschränken (RGZ 96, 57, 59) oder sich im Prozeß nicht auf eine Aufrechnung zu berufen (BGHZ 38, 254, 258). - BGH, 05.06.1959 - I ZR 40/58
Rechtsmittel
In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind außergerichtliche Verträge stets für wirksam erklärt worden, soweit sie die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer in das Belieben der Parteien gestellten Prozeßhandlung zum Gegenstand haben (RGZ 160, 241, 242; 102, 217, 221). - BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57 Für einen prozessualen Akt ist erforderlich, daß einmal der wirkliche Wille zur Vornahme dieses Aktes vorliegt und weiter, daß er klar und unmittelbar nach dem Wortlaut der Prozeßerklärung zum Ausdruck kommt (BGH LM ZPO § 233 Nr. 21,§ 519 Nr. 2; entsprechend schon RGZ 64, 67, 71; vgl. auch RGZ 160, 241, 242 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 59, 1 S. 261).
- BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57 Wenn die erwähnte Vereinbarung wirksam ist, was für diesen Rechtszug zu unterstellen ist, so würde sie dem Gegner des der Vereinbarung Zuwiderhandelnden eine Einrede gewähren und zur Abweisung der Klage (oder der Widerklage) als unzulässig führen (vgl. RGZ 102, 217, 222; 159, 186, 189; 160, 241, 245; RAG 13, 28, 30; 16, 236, 239).
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