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| RG, 30.03.1939 - V 190/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 160, 71
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
§ 197 BGB erfaßt aber auch Prozeßzinsen; denn Zins ist die vom Schuldner einer Geldsumme zu gewährende in einem Vomhundertsatz gleichartiger Sachen bemessene und fortlaufend zu entrichtende Vergütung für den Gebrauch des Kapitals (RGZ 160, 71 [78]). - BGH, 09.11.1978 - III ZR 21/77
Wirksamkeit einer als "Zahlungsgarantie" überschriebenen schriftlichen Erklärung …
Sie stellen kein Entgelt für den Gebrauch des Kapitals, sondern eine Vergütung für die Verschaffung oder die Hingabe und Überlassung des Kapitals (hier in Form einer pauschalierten Auslagenentschädigung) dar (vgl. RGZ 160, 71, 81;… Belke, Die Strafzinsen im Kreditgewerbe - ihre Begrenzung aus dem Zinseszinsverbot und ihr Verhältnis zu den gesetzlichen Verzugsfolgen, BB 1968, 1219, 1222 und Canaris a.a.O. S. 1892-1894). - BGH, 09.02.1967 - III ZR 226/64
Abschluss einer Vereinbarung über die "stille Beteiligung" an einem Unternehmen - …
Im Zusammenhang mit dem an sich zulässigen Ausschluß der Beteiligung am Verlust (§ 336 Abs. 2 HGB) - die Revision kann nicht ernstlich in Zweifel stellen wollen, daß der Beklagte nicht am Verlust beteiligt sein sollte, - ergibt sich, daß der Gewinn des Beklagten nicht mit den wechselnden Ergebnissen des Geschäftsbetriebes verknüpft war (vgl. BGHZ 4, 364, 366) [BGH 30.01.1952 - II ZR 200/51] , der Beklagte auch hinsichtlich seines Gewinns an der Gefahr des Unternehmens vielmehr unbeteiligt war (LM zu BGB § 139 Nr. 8), und ohne Rücksicht auf Gedeih oder Verderb des Unternehmens jedenfalls seine feste Entschädigung laufend erhalten sollte; rechtlich gesehen erhielt der Beklagte mit der "Entschädigung" nicht eine Gewinnbeteiligung, sondern den Zins für sein Kapital (vgl. RGZ 86, 399; 118, 152, 155; 160, 71, 78;… Palandt BGB 25. Aufl. zu § 246 Anm. 1).
- OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97
Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von denen, die Gegenstand der Entscheidungen des RG in RGZ 160, 71 ff. und des BGH in BGHZ 27, 195 ff. waren. - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 29.72
Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Anspruch auf Leistung von …
§ 197 BGB erfaßt aber auch Prozeßzinsen; denn Zins ist die vom Schuldner einer Geldsumme zu gewährende in einem Vomhundertsatz gleichartiger Sachen bemessene und fortlaufend zu entrichtende Vergütung für den Gebrauch des Kapitals (RGZ 160, 71 [78]). - BGH, 20.03.1953 - V ZR 123/51
Rechtsmittel
Dagegen hat die Rechtsprechung es ständig abgelehnt, anders geartete Leistungen als Zinsen den für diese geltenden Vorschriften zu unterstellen, so vereinbarte Gewinnanteile (vgl. die oben genannten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RG JW 1928, 1368; Warn 1910 Nr. 417 Seite 434;… neuerdings Geßler-Hefermehl-Hildebrand-Schröder, HGB 2. Aufl Anm 1 a zu § 352) oder Sachleistungen (RGZ 160, 71 [78 ff]), die als Vergütung nicht für den Gebrauch, sondern für die Überlassung oder Hingabe des Kapitals vereinbart waren. - BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
Rechtsmittel
Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen. - BVerwG, 10.12.1958 - III C 296.56
Anspruch auf eine Kriegsschadenrente wegen Sparerschadens - Auf dem Nießbrauch an …
Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen. - BGH, 24.05.1954 - IV ZR 1/54
Rechtsmittel
Richtig ist es, daß das rechtliche Interesse an einer Feststellungsklage in der Regel gegeben ist, wenn die Klagerhebung in Befolgung einer behördlichen Anordnung oder Auflage geschieht (RGZ 160, 71 [77]; Stein-Jonas-Schönke vor § 253 Anm. II 2 a).
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