Handelsgesetzbuch
3. Buch - Handelsbücher (§§ 238 - 342r) |
3. Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§§ 336 - 339) |
(1) 1Der Vorstand einer Genossenschaft hat den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. 3Ist die Genossenschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d und begibt sie nicht ausschließlich die von § 327a erfassten Schuldtitel, beträgt die Frist nach Satz 2 vier Monate.
(2) 1Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sind, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Vorschriften entsprechend anzuwenden:
1. | § 264 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz und Absatz 1a, 2, | |
2. | die §§ 265 bis 289e, mit Ausnahme von § 277 Absatz 3 Satz 1 und § 285 Nummer 17, | |
3. | § 289f Absatz 4 nach Maßgabe des § 9 Absatz 3 und 4 des Genossenschaftsgesetzes. |
2Sonstige Vorschriften, die durch den Geschäftszweig bedingt sind, bleiben unberührt. 3Genossenschaften, die die Merkmale für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Absatz 1 erfüllen (Kleinstgenossenschaften), dürfen auch die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach näherer Maßgabe des § 337 Absatz 4 und § 338 Absatz 4 anwenden.
(3) § 330 Abs. 1 über den Erlaß von Rechtsverordnungen ist entsprechend anzuwenden.
Hinweis der Redaktion:Übergangsvorschriften in Art. 66 EGHGB.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte vom 12.08.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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19.08.2020 | Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte | 12.08.2020 | |
19.04.2017 | Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | 11.04.2017 | |
23.07.2015 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) | 17.07.2015 | |
01.05.2015 | Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst | 24.04.2015 | |
28.12.2012 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - MicroBilG) | 20.12.2012 | |
29.05.2009 | Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) | 25.05.2009 | |
10.12.2004 | Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG) | 04.12.2004 | |
09.03.2000 | Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs [90/605/EWG], zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen [Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz - KapCoRiLiG] | 24.02.2000 |
Rechtsprechung zu § 336 HGB
72 Entscheidungen zu § 336 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.06.2011 - II ZB 12/10
Eingetragene Genossenschaft: Bestellung eines Abschlussprüfers nach Wegfall der ...
- FG München, 13.06.2007 - 3 K 689/05
Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung für landwirtschaftliche und ...
- BFH, 14.06.1972 - II R 116/69
Stiller Gesellschafter - Kapitalgesellschaft - Atypische Ausgestaltung - Teil des ...
- BGH, 13.10.2008 - II ZR 227/07
Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der ...
- BGH, 13.10.2008 - II ZR 229/07
Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der ...
- BGH, 13.10.2008 - II ZR 26/08
Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 06.12.2007 - 51 S 83/07
Zahlung eines Fehlbetrags an die Genossenschaft nach Austritt aus dieser in Höhe ...
- LG Berlin, 06.12.2007 - 51 S 83/07
- BFH, 11.02.1981 - I R 98/76
Der Gewinn aus der Veräußerung einer privat gehaltenen stillen Beteiligung ...
- BFH, 07.02.1973 - II R 60/72
Forderung - Beteiligung am Gewinn - Stille Beteiligung - Kapitalgesellschaft - ...
- FG München, 09.03.2006 - 13 K 5062/01
Beteiligung an einer in Österreich ansässigen KG; Abgrenzung partiarisches ...
§ 336 HGB in Nachschlagewerken
- § 336 HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Lagebericht
Querverweise
Auf § 336 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)
- Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Art. 66
- Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Art. 73
- Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 75
- Übergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 80
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
- Art. 84
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Prüfung und Prüfungsverbände
- § 53a (Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung)