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Rechtsprechung
   RG, 07.10.1939 - VI 149/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,532
RG, 07.10.1939 - VI 149/38 (https://dejure.org/1939,532)
RG, Entscheidung vom 07.10.1939 - VI 149/38 (https://dejure.org/1939,532)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1939 - VI 149/38 (https://dejure.org/1939,532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 162, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur …

    Zweifel bezüglich der tatsächlichen Umstände gehen ebenso zu Lasten des Betriebsunternehmers wie Zweifel daran, ob ein Fehlverhalten für den Unfall ursächlich war (vgl. RGZ 162, 1 (3); BGH, VersR 1956, 765; BGH, VersR 1969, 827;… Filthaut, aaO., § 13 HaftPflG, Rdn. 46).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 39/15

    Haftung bei Eisenbahnunfall: Zusammenstoß einer ferngesteuerten Rangierabteilung …

    Bleiben die tatsächlichen Umstände ungeklärt, geht dies zu Lasten des beweispflichtigen Betriebsunternehmers (RGZ 162, 1, 3; BGH VersR 1956, 765;… Filthaut, aaO § 13 Rn. 46).
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Ist hiernach bei der Abwägung der für den Unfall ursächlichen Umstände kein Raum für die Vermutung des § 831 BGB, so verbleibt es bei der anerkannten Beweislastregel, nach der ebenso wie im Bereiche des § 254 BGB auch im Rahmen des § 17 StVG der Haftpflichtige diejenigen Tatsachen zu beweisen hat, die den Einwand, ein Verschulden des Verletzten habe mitgewirkt, begründen (RGZ 162, 1 [4] und 5 [7]; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1953 - VI ZR 319/52 - VRS 5, 424 Nr. 434 = DAR 1953, 156).
  • BGH, 28.05.1975 - VIII ZR 6/74

    Abschluss eines Kaufvertrages über Zement - Inanspruchnahme für Kosten im …

    Wenn der Beklagte gegen die für die Vernichtung des Zements aufgewendeten Kosten einwendet, die Klägerin habe insoweit ihrer Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) nicht genügt, die Vernichtung hätte weit billiger, nämlich für 40.000 DM vorgenommen werden können, dann ist er hierfür beweispflichtig (BGH-Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 26/64 = BGHZ 46, 260/268; RGZ 159, 257/261; 162, 1/4).
  • BGH, 12.05.1975 - VIII ZR 234/73

    Ersatzfähigkeit des durch Vereitelung des Kaufes nicht realisierten, entgangenen …

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß der Kläger durch einen ihm möglichen und zumutbaren Verkauf des Bildes den entstandenen Schaden hätte abwenden oder mindern können (§ 254 Abs. 2 BGB); denn die Beweislast für ein Mitverschulden des Geschädigten i. S. von § 254 BGB hat der Ersatzpflichtige (…BGH Urt. v. 23. Dezember 1966 - V ZR 26/64 = BGHZ 46, 260/268; RGZ 159, 257/261; 162, 1/4).
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 181/63

    Anspruch auf Schadensersatz - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Verzug mit …

    Wenn die Revision demgegenüber rügt, der Berufungsrichter habe die Darlegungspflicht der Kläger weitgehend verkannt, indem er sich mit reinen Vermutungen begnügt und seine Entscheidung, anstatt sich eine feste Überzeugung zu bilden, auf bloße Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten gestützt habe, was auch bei Anwendung des § 287 ZPO nicht statthaft sei, so verkennt sie ihrerseits, daß es hier um die Frage des mitwirkenden Verschuldens geht (Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB) und daß insoweit nicht der Geschädigte, sondern der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig ist (RGZ 159.257, 261; 162, 1, 4;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 254 Anm. 65;… Palandt/Danckelmann, BGB 25. Aufl. § 254 Anm. 7).
  • BGH, 26.03.1957 - VI ZR 282/55

    Beweisführung beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger

    Dann aber durfte der Tatrichter den Beklagten bei der Schadensabwägung nach § 9 KrfzG i Verb mit § 254 BGB nur die für den Zusammenstoß ursächliche Betriebsgefahr des Kraftwagens, nicht auch ein Verschulden der Zweitbeklagten zurechnen, wie es im angefochtenen Urteil geschehen ist (vgl. RGZ 162, 1 [7]; BGH VRS 5, 424; 12, 17; VI ZR 239/55 und VI ZR 241/55 je vom 13. November 1956).
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51

    Rechtsmittel

    An dieser Unwirksamkeit wird durch eine nachträglich doch noch erteilte Genehmigung der Verwaltungsbehörde nichts mehr geändert (RG JW 1922, 491; RG DR 1944, 26 = RGZ 162, 1).
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 36/51

    Rechtsmittel

    (RGZ 162, 1 [3]; 164, 273 [280]; RG in VR 1930, 307; RG in DR 1939, 783 f).
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