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   RG, 13.11.1940 - II 44/40   

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https://dejure.org/1940,460
RG, 13.11.1940 - II 44/40 (https://dejure.org/1940,460)
RG, Entscheidung vom 13.11.1940 - II 44/40 (https://dejure.org/1940,460)
RG, Entscheidung vom 13. November 1940 - II 44/40 (https://dejure.org/1940,460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft eine Anfechtung des Gesellschaftsvertrages auf Grund von Willensmängeln oder ein Rücktritt vom Gesellschaftsvertrage wegen Fortfalls der Geschäftsgrundlage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 165, 193
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51

    Auflösung einer faktischen Gesellschaft

    Es ist vielmehr im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 165, 193 DR 1941, 1943; 1943, 1221) der Auffassung, daß auch für den Fall der Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages eine Anwendung der §§ 131 ff HGB möglich und notwendig sei, um die in Vollzug gesetzte Gesellschaft auch im Verhältnis unter den Gesellschaftern zur Auflösung und zur Beendigung zu bringen.

    Des weiteren bestehen auch in Übereinstimmung alt dem Schrifttum (Hueck, Das Recht der Offenen Handelsgesellschaft, 2. Aufl. 1951 S 52 ff; Weipert, Kommentar HGB, 2. Aufl. § 105 Anm. 73 ff mit weiteren nachweisen) keine Bedenken für die Form, in der die Nichtigkeit geltend zu machen ist, die Vorschriften des Gesellschaftsrechts zur Anwendung zu bringen (RGZ 165, 193 [201 ff]).

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Sollte das Oberlandesgericht bei der neuen Prüfung allerdings zu dem Ergebnis gelangen, dass der Ausdruck "Restkaufsumme" unter den obwaltenden Umständen überhaupt mehrdeutig gewesen ist, so könnte auch ein versteckter Einigungsmangel nach § 155 BGB in Betracht kommen (vgl. RGZ 105, 209, 211; 165, 193, 198 f).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 457/02

    Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem

    Fehlerhaft errichtete Anstalten, die als rechtsfähig im Rechtsverkehr tatsächlich aufgetreten sind, müssen deshalb ebenso wie fehlerhaft errichtete Gesellschaften des privaten Rechts im Rechtsverkehr als rechtsfähig behandelt werden (zur faktischen Gesellschaft: RGZ 165, 193, 206; BGHZ 3, 285, 288; 55, 5, 8).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 898/02

    Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem

    Fehlerhaft errichtete Anstalten, die als rechtsfähig im Rechtsverkehr tatsächlich aufgetreten sind, müssen deshalb ebenso wie fehlerhaft errichtete Gesellschaften des privaten Rechts im Rechtsverkehr als rechtsfähig behandelt werden (zur faktischen Gesellschaft: RGZ 165, 193, 206; BGHZ 3, 285, 288; 55, 5, 8).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 892/02

    Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer"

    Fehlerhaft errichtete Anstalten, die als rechtsfähig im Rechtsverkehr tatsächlich aufgetreten sind, müssen deshalb ebenso wie fehlerhaft errichtete Gesellschaften des privaten Rechts im Rechtsverkehr als rechtsfähig behandelt werden (zur faktischen Gesellschaft: RGZ 165, 193, 206; BGHZ 3, 285, 288; 55, 5, 8).
  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren

    Das Reichsgericht hat, soweit ersichtlich, nach seiner grundsätzlichen Entscheidung in RGZ 165, 193, in der es zum ersten Mal in umfassender Form die Grundsätze über die sogenannte faktische Gesellschaft auch auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft angewendet hatte, zu der Frage einer Anwendung auf die stille Gesellschaft nicht mehr Stellung genommen.
  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Das ergibt sich schon daraus, daß die Anerkennung der faktischen Gesellschaft für den Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern im wesentlichen auf der Erwägung beruht, daß der tatsächliche Wille der Beteiligten auf die Führung eines gemeinsamen Unternehmens gerichtet war und daß nur die rechtliche Anerkennung eines in dieser Weise geschaffenen tatsächlichen Gesellschaftsverhältnisses dem übereinstimmenden Verhalten der Beteiligten vom Beginn ihrer gemeinsamen Tätigkeit in der Gesellschaft an gerecht wird (RGZ 165, 193 [205]).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 58/81

    Haftung der Gesellschafter bei fehlerhafter BGB-Gesellschaft

    Es würde nämlich zu unerträglichen und mit dem richtig verstandenen Zweck der Vorschriften über die rückwirkende Kraft der Nichtigkeit von Verträgen nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnissen führen, eine nach den gesetzlichen Vorschriften zulässige, auf Dauer angelegte und verwirklichte Leistungsgemeinschaft, für die die Beteiligten Beiträge erbracht, Werte geschaffen und vor allem das Risiko gemeinschaftlich getragen haben, wegen der Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages ohne weiteres so zu behandeln, als ob sie niemals bestanden hätte (BGHZ 55, 5, 8; vgl. auch RGZ 145, 155, 158; RGZ 165, 193, 205; BGHZ 11, 190 f.; 44, 235, 236 [BGH 08.11.1965 - II ZR 267/64]m. Anm. Fischer LM HGB Nr. 2).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 899/02

    Liquidationsloses Erlöschen einer juristischen Person bei gleichzeitiger

    Fehlerhaft errichtete Anstalten, die als rechtsfähig im Rechtsverkehr tatsächlich aufgetreten sind, müssen deshalb ebenso wie fehlerhaft errichtete Gesellschaften des privaten Rechts im Rechtsverkehr als rechtsfähig behandelt werden (zur faktischen Gesellschaft: RGZ 165, 193, 206; BGHZ 3, 285, 288; 55, 5, 8).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 455/02

    Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte

    Fehlerhaft errichtete Anstalten, die als rechtsfähig im Rechtsverkehr tatsächlich aufgetreten sind, müssen deshalb ebenso wie fehlerhaft errichtete Gesellschaften des privaten Rechts im Rechtsverkehr als rechtsfähig behandelt werden (zur faktischen Gesellschaft: RGZ 165, 193, 206; BGHZ 3, 285, 288; 55, 5, 8).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 458/02

    Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem

  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 456/02

    Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte

  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 460/02

    Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem

  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 459/02

    Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer"

  • SG Osnabrück, 05.12.2017 - S 16 AS 237/15

    Übernahme der Kfz-Steuer im Jahr 2014 durch eine kommunale Anstalt öffentlichen

  • BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 12.06.1996 - 7 U 156/95

    Nichtige Abberufung eines Gesellschafters; Nichtigkeitsfeststellungsklage analog

  • LG Göttingen, 20.06.2002 - 2 O 360/01

    Auseinandersetzung einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung (Göttinger

  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 260/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 23/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1951 - V ZR 75/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1957 - VII ZR 301/56
  • BGH, 21.10.1955 - V ZR 217/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1953 - IV ZR 74/53

    Rechtsmittel

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