Rechtsprechung
| RG, 15.11.1940 - III 19/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 165, 289
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine …
Bei einem Schadensersatzanspruch auf Geldentschädigung, wie er hier in Rede steht, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit RGZ 21, 362, 387) es dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom Billigen Ermessen des Gerichts ab hängt, für ausreichend erachtet, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (RGZ 140, 211, 213; vgl. auch RGZ 141, 304, 305 und RGZ 165, 289, 298). - BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 255/62 Gerade bei Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Mitschuld des Klägers, ist deshalb anerkannt, daß der Antrag nicht notwendig auf Zuerkennung eines ziffernmäßig bestimmten Geldbetrages gerichtet sein muß, sondern daß es genügt, wenn der vom Kläger begehrte Schadensersatz nach Art und Umfang hinreichend bestimmt angegeben wird (BGHZ 4, 138, 141 mit Anmerkung von Pagendarm in LM BGB § 278 Nr. 4; RGZ 140, 211; 141, 304; 165, 289, 298;… Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 91 II 3 S. 447;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 253 III 2 a ?; Wieczorek, ZPO § 253 Anm. G III a 3).
- BGH, 10.10.1966 - II ZR 71/64
Anspruch auf Auskunftserteilung - Umwandlung einer Aktiengesellschaft - …
Unbezifferte Anträge sind in den Fällen zugelassen worden, in denen das Gericht nach § 287 ZPO schätzen darf (RGZ 140, 211, 213; 141, 304, 305; 165, 289, 298).
- BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags auf Zahlung einer …
Der Grundsatz ist zwar für Schadensersatzforderungen entwickelt, aber mit Recht auch auf andere Geldforderungen angewendet oder für anwendbar erklärt worden (vgl. RGZ 141, 304, 305; 165, 289, 298; BGH WM 1959, 238;… Rosenberg a.a.O.). - BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Entschädigung wegen einer vorübergehenden faktischen Bausperre - Einführung der …
Aus dem Gesagten folgt zugleich, daß die von der Revision als Stütze für ihre abweichende Auffassung herangezogenen Entscheidungen RGZ 59, 128 und 165, 289 in Wahrheit nicht zum Vergleich herangezogen werden können. - BGH, 10.11.1959 - VI ZR 185/58
Rechtsmittel
Diesen Grundsatz hat das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 165, 289 (297) für einen ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen.
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