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Rechtsprechung
   RG, 14.05.1941 - IV 40/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,11
RG, 14.05.1941 - IV 40/41 (https://dejure.org/1941,11)
RG, Entscheidung vom 14.05.1941 - IV 40/41 (https://dejure.org/1941,11)
RG, Entscheidung vom 14. Mai 1941 - IV 40/41 (https://dejure.org/1941,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGZ 166, 378
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.10.1940 - IV 201/40

    1. Verstößt die Ausnutzung eines die Schuldfrage unrichtig lösenden …

    Auszug aus RG, 14.05.1941 - IV 40/41
    Der Fall liegt insofern wesentlich anders als der in RGZ 165, 26 entschiedene, wo die unterhaltene Frau in unauffälliger, nach außen nicht hervortretender Gemeinschaft mit einem Manne zusammenlebte.
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 10/86

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine Morgengabe nach islamischem Recht

    Für den Fall, daß der Beklagte sich wirksam verpflichtet hat, der Klägerin 100.000 DM als Abfindung ihres Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt zu zahlen, kann eine Herabsetzung des Abfindungsbetrages nach den Grundsätzen über die Änderung der Geschäftsgrundlage in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 1579 BGB in Betracht kommen (vgl. etwa BGH Urteile vom 19. März 1953 - IV ZR 226/52 - LM EheG § 72 Nr. 2 und vom 20. Dezember 1961 - IV ZR 119/61 - FamRZ 1962, 112, 113; s. ferner RGZ 165, 26, 29 und 166, 378, 380, 381 f. sowie Rolland 1. EheRG 2. Aufl. § 1585c BGB Rdn. 10).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Die Vertragsfreiheit erlaubt es den Eheleuten, den einem Ehegatten eingeräumten Anspruch, der der Deckung des Lebensbedarfs dieses Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung dienen soll, vom (an sich gegebenen) gesetzlichen Unterhaltsanspruch völlig zu lösen und ausschließlich auf eine eigenständige vertragliche Grundlage zu stellen (…BGH LM a.a.O.; RGZ 166, 378, 381;… Erman/Ronke a.a.O. § 72 EheG Rdn. 5, 6 sowie § 1585 c BGB Rdn. 6 bis 8;… Rolland 1. EheRG § 1585 c BGB Rdn. 8 ff).
  • BGH, 28.06.1984 - IX ZR 143/83

    Gewährung von Ehegattenunterhalt durch Verschaffung eines Arbeitsvertrages

    Es hätte dazu auch berücksichtigen müssen, daß nach der Lebenserfahrung der Wille von Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihn damit des Wesens eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu entkleiden, nur beim Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden kann (vgl. RGZ 166, 378, 381;… Göppinger/Wenz, Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung 4. Aufl. 1982 Rnr. 224 m.N.).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68

    Rechtsmittel

    Das gilt sowohl für einen Vergleich, zu dem das Berufungsgericht ausdrücklich Stellung genommen hat, wie für einen Schuldumwandlungsvertrag, der im übrigen wegen der weittragenden rechtlichen Folgen nur angenommen werden kann, wenn für einen dahingehenden Vertragswillen besondere Anhaltspunkte vorliegen (RGZ 166, 378, 381).
  • OLG Stuttgart, 23.05.1978 - 17 UF 104/78

    Begründung selbstständiger vertraglicher Leistungspflichten durch …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Unterhaltsvergleiche gewöhnlich nicht der Begründung selbständiger vertraglicher Leistungspflichten dienen, sondern nur nähere Regelungen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs darstellen, der als solcher erhalten bleibt (etwa RGZ 166, 378, 381; BGHZ 31, 210, 218; BSG MDR 1972, 1065;… vgl. Brühl-Göppinger-Mutschler, Unterhaltsrecht, 3. Aufl. Rz. 910).
  • BGH, 05.11.1958 - IV ZR 99/58

    Rechtsmittel

    Der Unterhaltsanspruch verliert durch eine solche Bestimmung nicht die Eigenschaft eines gesetzlichen (RGZ 166, 378, 381).
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