Rechtsprechung
| RG, 03.10.1941 - VII 53/41 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 298
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85
Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft
Ein Teil des Schrifttums vertritt die Ansicht, im Falle der Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil nach § 725 BGB könnten die Mitgesellschafter die Auflösung der Gesellschaft analog § 268 BGB dadurch abwenden, daß sie die Forderung des Gläubigers befriedigten (…vgl. Soergel/Hadding aaO Rdnr. 5;… Ulmer aaO Rdnr. 17;… Staudinger/Selb aaO § 268 Rdnr. 19 und Staudinger/Keßler aaO § 725 Rdnr. 9;… Zöller/Stöber, ZPO 14. Aufl. § 859 Rdnr. 4 a. E.; Furtner MDR 1965, 613, 615; Clasen NJW 1965, 2141, 2142; K. Schmidt JR 1977, 177, 178; vgl. aber auch RGZ 167, 298, 299). - OLG München, 24.11.2025 - 34 Wx 244/25
Beschwerde, Eintragung, Bewilligung, Grundbuchamt, Sondereigentum, …
Als denkbare Rechte, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung verloren gehen könnten, kommen nach allgemeiner Ansicht nur dingliche Rechte in Betracht (vgl. RGZ 167, 298, 299).Soweit in der Entscheidung RGZ 167, 298 vertreten wird, auch bei Erbengemeinschaften werde eine Veränderung der Zusammensetzung hingenommen, so weicht die hier gegebene Fallgestaltung in einem wesentlichen Punkt ab: In dem Fall, den das Reichsgericht zu entscheiden hatte, war die Erbengemeinschaft von vornherein auf Auseinandersetzung ausgerichtet.
- OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 18a U 230/90
Ausschluss der Rückforderung im Falle einer Abwendung der Vollstreckung in einen …
Wie das Reichsgericht in RGZ 167, 298 entschieden habe, habe der Kläger lediglich ein Mitgliedschaftsrecht an der Erbengemeinschaft, nicht aber ein Recht an den Anteilen des anderen Miterben innegehabt.Aus diesem Grund scheidet eine unmittelbare Anwendung des § 268 BGB aus, wie das Landgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 167, 298 zutreffend ausgeführt hat.
- BGH, 03.12.1996 - XI ZR 255/95
Rechtsnatur einer zwischen Banken getroffenen Vereinbarung über eine …
Dementsprechend wird in der Rechtsprechung (Senatsurteile vom 20. Februar 1990 - XI ZR 195/88, WM 1990, 534 ff. und vom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88, WM 1989, 1409 ff.; RGZ 167, 298, 3Ol: "Abtretungsgeschäft entgeltlicher Art") und im Schrifttum (…Soergel/Wolf, 12. Aufl. § 267 BGB Rdn. 13;… MünchKomm/Keller, 3. Aufl. § 267 BGB Rdn. 7;… Staudinger/Selb, 13. Bearb. § 267 BGB Rdn. 11, § 255 BGB Rdn. 1) ein derartiger Vertrag nicht als Forderungskauf, sondern als eine Vereinbarung qualifiziert, nach der der Ablösende nur gegen Abtretung der Forderung zahlungspflichtig ist.
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