Rechtsprechung
| RG, 11.05.1942 - II 13/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 169, 133
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.04.1957 - IV ZR 2/57
Rechtsmittel
Es ist oben schon darauf hingewiesen worden, daß auf § 23 HGB der weitere Rechtsgrundsatz beruht, daß das Recht zur Fortführung einer "abgeleiteten" Firma erlischt, wenn das Handelsgeschäft, für das die Firma geführt wird, nicht mehr betrieben wird (RGZ 46, 150), und daß es sich auch nicht in dem einzelnen Geschäftszweig fortsetzt, den ein Dritter erwirbt (RGZ 56, 187; 63, 226; 64, 129 [132]; 169, 133; RG in Recht 1924, Sp 366 Nr. 1319; KG in RJA 17, 87; OLG München in JFG 113, 337;… Würdinger in RGRK HGB 2. Aufl. § 22 Anm. 7 auf S. 258; § 24 Anm. 5 auf Seite 291;… Dühringer-Hachenburg-Höniger HGB 3. Aufl. § 22 Anm. 2 und 4 auf S. 308; Adler in ZHR 85, 135 f; Pisko in Ehrenberg Hdbch d HRR Bd. II, 304; J.v. Gierke in ZHR 112, 3).Hier kann der Veräußerer des Geschäfts oder der ausscheidende Gesellschafter gestatten, daß die "übertragene" Firma außer von der Hauptniederlassung auch von dem Erwerber benutzt wird, der die verselbständigte Zweigniederlassung weiterführt, obwohl in diesen Fällen eine Teilung des Unternehmens und damit eine Vervielfältigung der Firmen eintritt (so RGZ 67, 94; 77, 60; 169, 133; RG in GRUR 1934, 67; BayObLG in Seuff Bl 77, 460; KG in HJA 17, 87;… Dühringer-Hachenburg-Höniger a.a.O. § 22 Anm. 10 auf S. 311;… Pisko a.a.O.;… Adler a.a.O. S. 135).
In erster Linie ist darauf abzustellen, ob der in dem Tätigkeitsbereich des geteilten Unternehmens bestehende "Kern" auf den Erwerber übergegangen ist (RGZ 169, 133 ff), ob der bestehende Geschäftsorganismus in seiner Einheit oder Eigenart bestehen bleibt oder nicht (…so Dühringer-Hachenburg-Höniger a.a.O. § 22 Anm. 2 auf Seite 308), ob daher nach der Teilung in der Hand des Erwerbers die Kontinuität des Unternehmens gewahrt ist oder nicht (…so RG in RGZ 64, 129 und bei Bolze a.a.O.; OLG Dresden in Annalen des Sächsischen Oberlandesgerichts Bd. 40, 212).
Dabei ist auch das Verhältnis der Vermögenswerte, die in den einzelnen Teilen investiert sind, nicht ohne Bedeutung (RGZ 169, 133).
- BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54
Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag
Selbst wenn der weitaus überwiegende Teil der von der Beklagten erworbenen Gegenstände nicht von Robert B., sondern von der Konkursmasse Eugen B. oder aus anderen Quellen stammte, wäre das unerheblich, es kommt nur darauf an, daß der wesentliche Kern des von Robert B. betriebenen Geschäfts auf die Beklagte übergegangen ist (…Würdinger a.a.O. § 25 Anm. 7; Geßler-Hefermehl Anm. 11 zu § 22 HGB; RGZ 169, 133 [136]). - OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 42/16
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden …
In der Sache liegt vielmehr zumindest ein der Veräußerung einer Niederlassung vergleichbarer Sachverhalt vor, bei der die Anwendung des § 22 Abs. 1 HGB - soweit ersichtlich - durchgängig nicht in Frage gestellt wird (vgl. bereits RG in RGZ 169, 133 ff (139);… Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Auflage, § 22, Rn.12 f.;… Emmerich, HGB, 2. Auflage, § 22, Rn.7;… Burgard in Staub Großkommentar HGB, 5. Auflage, § 22, Rn.19; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB;… 36. Auflage, § 22, Rn.5).
- BGH, 14.03.1963 - II ZR 159/61
Haftung für die Verbindlichkeiten einer Zweigniederlassung - Begrenzung der …
Das Berufungsgericht verneint die Haftung der Beklagten zu 1 für den Debetsaldo auf dem Konto Nr. ... weil die Haftung nach § 25 HGB infolge der Übertragung der Zweigniederlassung H. auf die Beklagte zu 1 sich nur auf die im Betrieb dieser Zweigniederlassung begründeten Verbindlichkeiten erstrecke (RGZ 169, 133, 139).Die Revision ist der Auffassung, die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 169, 133) über die Begrenzung der Haftung des Erwerbers einer Zweigniederlassung nach § 25 HGB auf die im Betrieb der übernommenen Filiale entstandenen Schulden passe nicht auf die durch die Teilung Deutschlands entstandenen Rechtsfälle.
- BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69
Veräußerung eines Handelsgeschäft - Registerrechtliche Voraussetzungen für die …
Die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB kann nach der im Schrifttum und in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht nicht nur im Fall der Veräußerung eines Handelsgeschäfts im Ganzen, sondern auch bei Übernahme und Fortführung eines Unternehmensteils, insbesondere einer Zweigniederlassung in Betracht kommen (BGH BB 1963, 747 = WM 1963, 664; RGZ 169, 133, 139; Würdinger in Großkomm. HGB, Anm. 7 zu § 25 m.w.N.). - OLG Bremen, 03.08.1988 - 3 U 111/87
Rücknahme von teilweiser Zinsforderung; Haftung wegen Firmenfortführung; …
Ob die Beklagte tatsächlich sämtliches interventionsfreies Vermögen der HCM erworben hat, wie die Klägerin behauptet, ist nicht entscheidend, denn für den Erwerb im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB kann es sogar schon genügen, wenn nur eine selbständige Zweigniederlassung erworben wird (RGZ 169, 133, 139;… Staub-Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 25 Rdnr. 42). - OLG Hamburg, 22.12.1988 - 3 U 5/88 Jedenfalls hat die Klägerin Teile des Geschäftsbetriebs erworben, die ihr eine Fortführung des Betriebs möglich machten, auch wenn sie nicht alle Produktlinien übernommen hatte (vgl. dazu RGZ 169 S. 133, 136 f.).
- BGH, 21.01.1972 - I ZR 102/70
Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Gewährleistungsvorschriften auf den Verkauf …
Die Zweigstelle der Beklagten zu 1 in G. muß im Hinblick auf ihre rechtliche und tatsächliche Selbständigkeit, die sie jedenfalls mit dem Verkauf an W. erlangen sollte, als ein kaufmännisches Unternehmen im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung angesehen werden (vgl. RGZ 169, 133, 139).
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