Handelsgesetzbuch

   1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a)   
   3. Abschnitt - Handelsfirma (§§ 17 - 37a)   
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https://dejure.org/gesetze/HGB/23.html
§ 23 HGB (https://dejure.org/gesetze/HGB/23.html)
§ 23 HGB
§ 23 Handelsgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/HGB/23.html)
§ 23 Handelsgesetzbuch
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§ 23

Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.

Rechtsprechung zu § 23 HGB

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§ 23 HGB in Nachschlagewerken

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