(1) Eine juristische Person, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat, ist von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.
(2) 1Der Anmeldung sind die Satzung der juristischen Person und die Urkunden über die Bestellung des Vorstandes in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen; ferner ist anzugeben, welche Vertretungsmacht die Vorstandsmitglieder haben. 2Bei der Eintragung sind die Firma und der Sitz der juristischen Person, der Gegenstand des Unternehmens, die Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsmacht anzugeben. 3Besondere Bestimmungen der Satzung über die Zeitdauer des Unternehmens sind gleichfalls einzutragen.
(3) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist durch den Vorstand anzumelden.
(4) Für juristische Personen im Sinne von Absatz 1 gilt die Bestimmung des § 37a entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) | 10.11.2006 | |
| 15.12.2001 | Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKoG) | 10.12.2001 |
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Rechtsprechung zu § 33 HGB
42 Entscheidungen zu § 33 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22
Eintragung der Vereinigung von Sparkassen in Handelsregister
- OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08
Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14
Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz
- OLG Köln, 24.05.2016 - 2 Wx 78/16
Zulässigkeit der Beschwerde eines eingetragenen Vereins gegen die Festsetzung ...
- OLG Hamm, 10.10.1983 - 15 W 156/83
Anmeldung der Ersteintragung eines Vereins
- BayObLG, 19.07.2000 - 3Z BR 162/00
Eintragung eines Mehrfachsitzes für Sparkassen
- OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 20 W 184/01
Handelsregister: Eintragung des Eigenbetriebes einer hessischen Gemeinde
- BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 174/01
Eintragung des Eigenbetriebes einer bayerischen Gemeinde
Querverweise
Auf § 33 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsfirma
- § 34