Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 08.06.1942 - V 129/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,365
RG, 08.06.1942 - V 129/41 (https://dejure.org/1942,365)
RG, Entscheidung vom 08.06.1942 - V 129/41 (https://dejure.org/1942,365)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1942 - V 129/41 (https://dejure.org/1942,365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1942,365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 169, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer …

    Das Reichsgericht hat einen Anspruch auf Aufgabe einer Dienstbarkeit bei einem Wegerecht angenommen, wenn sich die bei deren Bestellung zugrundeliegenden Verhältnisse nachträglich endgültig entscheidend verändert haben, wenn die dem Berechtigten verbleibenden geringen Vorteile in einem groben Missverhältnis zu den dem Verpflichteten entstehenden Nachteilen stehen und wenn sich diese durch eine Einschränkung der Wegenutzung nicht beheben lassen (RGZ 169, 180, 183).
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 8/69

    Wegerecht, Auslegung der Grundbucheintragung

    Diese Feststellungen und Erwägungen rechtfertigen den Schluß, daß weder die Voraussetzungen des § 1019 BGB, wonach eine Grunddienstbarkeit für die Benutzung des herrschenden Grundstücks vorteilhaft sein muß, weggefallen sind, noch daß hier einer jener seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 169, 180, 183) ein Wegeberechtigter wegen grundlegender Veränderung der Verhältnisse verpflichtet sein soll, auf sein Recht zu verzichten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19. Dezember 1969, V ZR 64/68, LM BGB § 242 D Nr. 58 Bl. 4 = WM 1970, 193, 195).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung …

    Die Revisionserwiderung weist zu Recht darauf hin, dass dann, wenn bereits jeder brauchbare Weg, der zu einem Grundstück führt, für dessen Zweck vorteilhaft ist (vgl. RGZ 169, 180, 183; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511, 512), von einem Wegfall des Vorteils nicht gesprochen werden kann, wenn das Grundstück nur über das Wegerecht mit einer öffentlichen Straße verbunden ist und bei einem Wegfall der Grunddienstbarkeit ein sog. gefangenes Grundstück entstünde.
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Bei dieser Sachlage trifft, es nicht zu, daß die Dienstbarkeit vom Standpunkt vernünftiger Wirtschaft aus gesehen für die durch sie geschützten Grundstückseigentümer keinen Vorteil mehr böte oder daß die Nachteile für das dienende; Grundstück sich so stark vermehrt hatten, daß nunmehr der Nutzen, außer Verhältnis zum Schaden stünde (vgl. RGZ 169, 180, 183, wo veränderte Verhältnisse bei einer Grunddienstbarkeit in Frage standen, also allein wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend waren, § 1019 BGB).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Sie muß grundsätzlich auch für das insoweit dem Nachbarrecht nahe verwandte Gebiet der Dienstbarkeiten bejaht werden (vgl. in dieser Richtung andeutend das genannte Senatsurteil V ZR 133/57 vom 21. Januar 1959, ferner RGZ 169, 180, 183).
  • OLG Koblenz, 03.03.1998 - 3 U 563/97

    Anspruch auf Beseitigung einer im Bereich eines Grunddienstbarkeitsweges …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65

    Erlöschen einer Dienstbarkeit wegen Verjährung des Störungsbeseitigungsanspruchs …

    Einen Untergang des Rechts oder auch nur die Unzulässigkeit seiner Ausübung wegen Rechtsmißbrauchs kann jedoch die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn überhaupt, so nur dann bewirken wenn die erheblichen Nachteile, welche das dienende Grundstück durch Bestand oder Ausübung der Dienstbarkeit erleidet, in gar keinem Verhältnis mehr stehen zu dem geringen Nutzen, den sie für den Berechtigten hat (vgl. Senatsurteile vom 21.10.1955 - V ZR 67/54 LM BGB § 1020 Nr. 1, vom 27.1.1960 - V ZR 148/58 MDR 1960, 389 und vom 30.3.1965 - V ZR 43/63 LM BGB § 1004 Nr. 79 im Hinblick auf RGZ 169, 180).
  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 43/63

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung betreffend die Löschung eines Wegerechts - …

    Etwas Abweichendes ergibt sich, entgegen der Meinung des Berufungsgerichts, auch nicht aus der von ihm angeführten Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 169, 180.
  • OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 15/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer auf Herausgabe von Teilflächen eines …

    e) Abgesehen davon, kommt zwar ein Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit in entsprechender Anwendung des § 1020 S. 1 BGB und des Rechtsgedankens, der dem § 1196 BGB zu Grunde liegt, dann in Betracht, wenn die Grunddienstbarkeit keinen Vorteil mehr bietet, wenn ihre Ausübung "geradezu unvernünftig" ist und sich die Nachteile für das belastete Grundstück zwischenzeitlich stark vermehrt haben und in gar keinem Verhältnis mehr zu einem eventuellen Nutzen der Grunddienstbarkeit stehen (vgl. RGZ 169, 180 ff.,183. BGH NJW 1965, 1229 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 77/10

    Rechte des Inhabers eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher …

    Das Reichsgericht hat dem Belasteten angesichts der völligen Änderung der Grundlagen, auf denen die Grunddienstbarkeit ursprünglich entstanden war, in Ausdehnung der Vorschrift des § 1020 Satz 1 BGB und in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens, der dem § 1169 BGB zugrunde liegt, die Befugnis zugebilligt, der weiteren Ausübung des Nutzungsrechts zu widersprechen und, sofern der Veränderung nicht durch eine bloße Einschränkung der Wegebenutzung Rechnung getragen werden könne, von dem Berechtigten sogar den Verzicht auf sein Recht zu verlangen (RGZ 169, 180).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 1 C 151/22

    Erweiterung eines Geh- und Fahrrechts

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 64/68

    Einwilligung zur Löschung von eingetragenen Baubeschränkungen - Bestellung von …

  • OLG Hamm, 16.03.2003 - 5 U 28/03
  • BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69

    Belastung eines Grundstücks mit einem Wegerecht - Bestellung einer …

  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21

    Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

  • OLG Koblenz, 27.06.1978 - 3 U 206/76

    Dienstbarkeit/Umfang; Dienstbarkeit/Löschung; Dienstbarkeit/Auslegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht