Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203) |
| Titel 2 - Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1191 - 1203) |
| Untertitel 1 - Grundschuld (§§ 1191 - 1198) |
(1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden.
(2) Zu der Bestellung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grundschuld für ihn in das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung.
(3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1179b besteht nur wegen solcher Vereinigungen der Grundschuld mit dem Eigentum in einer Person, die eintreten, nachdem die Grundschuld einem anderen als dem Eigentümer zugestanden hat.
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Rechtsprechung zu § 1196 BGB
70 Entscheidungen zu § 1196 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der ...
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher ...
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
- VG Düsseldorf, 14.08.2026 - 15 K 555/24
Erstes Staatsexamen - Zweitkorrektur: Einmal offen, immer offen
- BGH, 15.07.1997 - XI ZR 145/96
Rechtsfolgen der Vereinigung aller bestehenden Grundpfandrechte mit dem Eigentum ...
- OLG Frankfurt, 09.04.2026 - 3 U 143/25
Zur Veranlassung zur Klageerhebung gem. § 93 ZPO
- BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16
Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer ...
- OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
- BGH, 24.03.2016 - IX ZR 259/13
Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 9 U 41/12
Übertragung von Grundschulden an einem Hofgrundstück; Bewilligung der Eintragung ...
- OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 9 U 41/12
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1196 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1177 (Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek)