Rechtsprechung
| RG, 30.03.1942 - V 120/41 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 169, 84
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11
Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer …
Dabei muss zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen; gänzlich unwahrscheinliche Kausalverläufe begründen keine Haftung (vgl. RGZ 169, 84 ff.). - BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 257/61 Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (s. insbesondere RGZ 169, 84), ist der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) in seinem Kern Wohnungsmietvertrag, wenn auch häufig gemischt mit verschiedenen anderen Verträgen (Kauf, Verwahrung, Dienst- und Werkvertrag usw.).
Diese Meinung wird vertreten von Mittelstein (…Die Miete, 4. Aufl., § 9 Nr. 7; 1932, also vor RGZ 169, 84) und von Staudinger/Kiefersauer, BGB , Vorbem. 66 vor § 535 ).
Er verweist auf eine Haftung aus §§ 276, 278 BGB , nimmt aber gleichwohl auf RGZ 169, 84 Bezug.
Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (s. insbesondere RGZ 169, 84) getroffen, der sich nach Erlass des angefochtenen Urteils nunmehr auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 21.02.1962 - VIII ZR 4/61 -, NJW 1962, 908).
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Bei einem Vertrage über die Beförderung von Personen (wie auch beim Gastaufnahmevertrag und allgemein bei jedem Werk- oder Dienstvertrag oder einem diesen ähnlichen Vertrage) trifft, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, den Unternehmer die Beweispflicht, wenn sich aus der Sachlage zunächst der Schluß rechtfertigt, daß er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat (vgl. RG JW 1932, 3704; RGZ 86, 321; 124, 49, [51]; RG WarnRspr 1934 Nr. 171; RG WarnRspr 1935 Nr. 4; RGZ 148, 148 [150]; 160, 153 [155]; 169, 84 [97]).
- OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04
Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch
Damit ist zunächst das Maß der Verursachung festzustellen (siehe hierzu BGH NJW 1952, 537, 538 f.; grundlegend RGZ 169, 84, 95 f.).Führt das Maß der Verursachung nicht zu einer überwiegenden Haftung des einen oder des anderen Teils, ist das Maß des Verschuldens als zweites Kriterium heranzuziehen (BGH NJW 1952, 537, 538 f.; RGZ 169, 84, 95 f.).
- BGH, 03.03.1958 - III ZR 151/56
Haftung des Gastwirts für abgestellte Kraftfahrzeuge
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberlandesgerichts standen vielmehr Hof und Schuppen, unter dem der Kraftwagen der Klägerin abgestellt wurde, in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gasthofbetrieb und sie gehörten zum Obhuts- und Herrschaftsbereich des Gastwirts Wenn die Revision weiter ausführt, aus der Erklärung des Geschäftsführers V., es sei zwar ein Zimmer frei, die Garage sei jedoch besetzt, folge, daß die für Kraftfahrzeuge "bestimmten Räume" nicht zur Verfügung gestellt werden könnten, so übersieht sie, daß V. diesen Erklärungen ausdrücklich und wiederholt hinzugefügt hat, "doch könne der Wagen gut auf dem Hof unter dem Schuppen abgestellt werden, dort hätten schon viele Wagen gestanden, und es sei noch nichts vorgekommen" usw. Wenn der Berufungsrichter aus diesen Erklärungen des V. unter Berücksichtigung der dem Gastwirt gesetzlich obliegenden Fürsorgepflicht, den Gast vor den ihm drohenden Gefahren des Gasthofbetriebs zu bewahren (vgl. RGZ 103, 9, 10; 112, 58, 59; 169, 84, 88), und aus den sonstigen Umständen des Falles folgert, daß der Kraftwagen der Klägerin in den Obhutsbereich des Gastwirts gebracht sei, insbesondere, daß V. den Schuppen auf dem Hof zur Unterbringung des Kraftwagens "angewiesen" habe und der Schuppen somit als der zur Unterbringung "angewiesene Ort" im Sinne des § 701 Abs. 2 (vorletzte Alternative) BGB anzusehen sei, so sind dagegen rechtliche Bedenken nicht zu erheben. - BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 4/61 Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Haftung des Vermieters nach § 538 BGB sich auch auf Körperschäden erstreckt, die der Mieter infolge der fehlerhaften Beschaffenheit der Mietsache erleidet (vgl. RGZ 77, 99; 81, 200, 203; 169, 84, 92).
- OLG Düsseldorf, 04.04.1974 - 8 U 15/74 Es ist allgemein anerkannt, dass die Haftung, des Vermieters nach § 538 BGB sich auch auf Körperschäden erstreckt, die der Mieter infolge der fehlerhaften Beschaffenheit der Mietsache erleidet (BGH NJW 62, 908; RGZ 77, 99; 81, 200, 203; 169, 84, 92;… RGRK (Pritsch) 11. Aufl., § 538 Rdn. 3).
- BGH, 30.05.1956 - V ZR 215/55
Rechtsmittel
Wenn ein Mangel der im § 537 BGB bezeichneten Art schon bei dem Abschluß des Vertrages vorhanden war, haftet der Vermieter dem Mieter, ohne daß es darauf ankommt, ob er den Mangel kannte und ob ihn ein Verschulden trifft (…Staudinger, 11. Aufl. Anm. 10 zu § 538 BGB; RGRK 10. Aufl. I 1 zu § 538 BGB, RGZ 169, 84 [89], BGHZ 9, 320 [321]). - BGH, 14.10.1953 - VI ZR 67/53
- BGH, 06.12.1957 - IV ZR 191/57
Rechtsmittel
Andere Formulierungen gehen dahin, daß es an einem adäquaten Kausalzusammenhang fehle, wenn die Möglichkeit des eingetretenen Erfolges von vornherein außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit gelegen habe (RGZ 169, 84, 91; BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51]; 7, 198, 204), [BGH 25.09.1952 - III ZR 322/51]oder daß ein ursächlicher Zusammenhang rechtlich dann nicht gegeben sei, wenn die schadenstiftende Verkettung von Umständen bei der Vornahme der Handlung ebenso wahrscheinlich gewesen sei wie bei ihrem Unterbleiben (RGZ 81, 359, 361). - BGH, 24.02.1954 - II ZR 74/53
Schadensersatzanspruch infolge eines Baumangels - Bestellung eines Bauleiters - …
- BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 2 Z 208/76
Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten aus einem Beherbungsvertrag; …
- BGH, 13.11.1956 - VI ZR 241/55
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1958 - VI ZR 165/57
- BGH, 18.04.1952 - I ZR 95/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 13/50
Rechtsmittel
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