Rechtsprechung
| RG, 05.07.1943 - III 37/43 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 202
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83
Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage - und umgekehrt - eine bloße Abwandlung des Klageantrages im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO (§ 268 Nr. 2 ZPO aF) darstellt, wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, d.h. bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden (vgl. RG JW 1937, 3155, 3156; RGZ 171, 202, 203; BGH NJW 1951, 311, 312; Senatsurteil vom 16. Mai 1974 - VII ZR 23/72; BGH Urteil vom 9./12. Mai 1975 - VIII ZR 234/73 = WM 1975, 827, 828 und NJW 1984, 2295 - Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage; s.a. BGH NJW 1979, 925, 926 m.N. für den Übergang vom Auskunfts- zum Leistungsbegehren;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 268 Anm. IV 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 264 Anm. 2 C;… Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 264 Rdn. 3;… Thomas/Putzo, 12. Aufl., § 264 Anm. 3;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 102 I 3 b = S. 587). - BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht
Die erneute Verhandlung vor dem Tatrichter wird der Klägerin Gelegenheit geben können auf ihren ursprünglichen Leistungsantrag zurückzugehen (RGZ 171, 202 mit Nachweisen). - BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
Zulässigkeit eines Teilurteils
Mit der Berufung wendet sich die Beklagte gegen die im Urteil des Landgerichts ausgesprochene Feststellung ihrer Leistungspflicht, die Anschlußberufung der Klägerin aber zielt - nunmehr allerdings in der Form der Leistungsklage, die aber gegenüber der Feststellungsklage nur eine Erweiterung darstellt (RGZ 171, 202) - gerade auf den Ausspruch eben dieser Leistungspflicht ab.
- BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69
Abwerbung ist verboten
Es ist aber in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß bei unverändertem Klagegrund der Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage und umgekehrt einen Fall des § 268 Nr. 2 ZPO darstellt (RGZ 171, 202, 203 m.w.Nachw.; BGH NJW 1960, 1950). - BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73
Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung - …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von dieser Regel jedoch Ausnahmen gemacht, vor allem für die Fälle, in denen die Änderung nur eine Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (RGZ 171, 202, 204; BGH WM 1957, 1335, 1338 und LM ZPO § 561 Nr. 29 = MDR 1962, 562;… vgl. dazu näher Fischer Anm. LM ZPO § 561 Nr. 20, auch Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 561 Anm. II 1 c). - BVerwG, 01.10.1970 - III C 76.68
Rechtsmittel
Ein Übergang vom Verpflichtungsantrag zum Feststellungsantrag ohne Änderung des Klagegrundes, die hier nicht vorliegt, ist nach § 268 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO stets möglich (vgl. RGZ 171, 202; BVerwGE 4, 177; 8, 59 [BVerwG 10.12.1958 - V A 5/46]; 7, 325 [BVerwG 21.11.1958 - IV C 127/58][327]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - [MDR 1970; 261 = DÖV 1970, 248 = DVBl. 1970, 276];… Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 208.67 - Redeker-von Oertzen, VwGO, 3. Aufl., §.91 Anm. 2;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 91 RdNr. 6;… Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 43 Anm. 4 b mit Nachweisen). - BAG, 05.12.1975 - 4 AZR 13/75
Beihilfe: Zuschüsse zu Heilverfahren und Zahnersatz
Der Kläger konnte auch in der Berufungsinstanz von der Leistungsklage auf die Peststellungsklage übergehen; dies war nach § 268 Ziff. 2 ZPO zulässig, so daß es auch keiner Einwilligung der Beklagten bedurfte, weil keine Klageänderung vorlag (BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Priedenspflicht; RGZ 171, 202;… Stein- Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 268 Aron. IV 3;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 33. Aufl., § 268 Anm. 2 C). - BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52
Rechtsmittel
Verlangt der Kläger im ersten Rechtszuge Feststellung seines Eigentums, im zweiten Rechtszuge auf Grund desselben Sachverhalts die Bewilligung der Grundbuchberichtigung, so fällt dieser Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage unter § 268 Nr. 2 ZPO, er ist demzufolge nicht als Klagänderung anzusehen (RGZ 171, 202), und für eine Prüfung der Sachdienlichkeit der Einführung des neuen Antrages ist kein Raum. - BGH, 12.05.1975 - VIII ZR 234/73
Ersatzfähigkeit des durch Vereitelung des Kaufes nicht realisierten, entgangenen …
Das Berufungsgericht hat weiter selbst ausgeführt (S. 8 f BU), daß der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage im Hinblick auf § 268 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung war (RGZ 171, 202/203) und nicht nach § 279 ZPO als verspätet und den Rechtsstreit verzögernd zurückgewiesen werden durfte (…BGH Urt. vom 18. Januar 1955 - I ZR 119/53 = NJV 1955, 707). - BGH, 16.05.1974 - VII ZR 23/72
Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage - Voraussetzungen für das …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage und umgekehrt eine bloße Abwandlung des Klagantrags im Sinne des § 268 Ziffer 2 ZPO darstellt (RGZ 171, 202, 203; BGH NJW 1951, 311, 312 unter III; Senatsurteil vom 30. April 1970 - VII ZR 183/68 -). - BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
Ausschluss eines Feststellungsinteresses durch die Möglichkeit der Leistungsklage …
- BGH, 14.01.1960 - VII ZR 205/58
Rechtsmittel
dejure.org
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