Rechtsprechung
| RG, 22.03.1943 - II 126/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 30
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91
Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic
Der Schutzbereich eines Firmennamens eines Gaststättenbetriebs ist ebenso wie im allgemeinen der Schutzbereich der Unternehmensbezeichnung einer Gaststätte räumlich begrenzt, weil sich die Tätigkeit eines solchen Unternehmens, wie dem Publikum bekannt ist, in aller Regel auf einen bestimmten Wirtschaftsraum beschränkt und daher auch die Kennzeichnungskraft der Firmenbezeichnung örtlich gebunden ist (RGZ 171, 30, 34 f. - Rauchfang; BGHZ 24, 238, 243 - tabu I;… BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 54/68, GRUR 1970, 479, 480 - Treppchen;… Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 49/82, GRUR 1985, 72 - Consilia). - BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens
Die Annahme des Berufungsgerichts, daß insoweit eine Verkehrsgeltung des Schlagwortes in einem örtlich begrenzten Bezirk genüge und der Namens- und Kennzeichnungsschutz über die §§ 30, 37 HGB hinaus - jedenfalls im Grundsatz - an örtliche Grenzen innerhalb des Bundesgebiets nicht gebunden sei, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 171, 30, 34; BGHZ 11, 214, 219) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] . - BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Die Klägerin hat im Berufungsrechtszug unter Hinweis auf die Rauchfang-Entscheidung RGZ 171, 30 in rechtlicher Hinsicht ausgeführt, für eine bestimmte Bezeichnung könne der Schlagwortschutz des § 16 Abs. 1 UWG dann in Anspruch genommen werden, wenn "die Bezeichnung eine herkunftskennzeichnende und damit individualisierende Wirkung habe" (Berufungsbegründung S. 3). - BGH, 20.03.1970 - I ZR 54/68
Unternehmensbezeichnungen im Sinne von § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren …
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Gaststättenbezeichnungen an einen bestimmten Ort oder ein eng damit zusammenhängendes Wirtschaftsgebiet gebunden sind (RGZ 171, 30 ff = GRUR 1943, 258, 260 - Am Rauchfang; BGHZ 24, 243 [BGH 14.05.1957 - I ZR 94/55] = GRÜR 1957, 548, 549 - tabu I; GRÜR 1957, 551, 552 - tabu II). - BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51
GUZ - DUZ
Es ist anerkannten Rechtes, daß diese Abkürzungen und Schlagworte erst schutzfähig werden, wenn sie sich als solche , im Verkehr durchgesetzt haben (vgl. Reimer, Wettbewerbsrecht Kapitel 43 II S. 263, der zutreffend darauf hinweist, daß es sich hier um keinen eigentlichen Namensschutz, sondern um Schutz der Verkehrsgeltung handele, so daß richtiger § 25 WZG anzuwenden sei; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht § 23 IV, RGZ 163, 233 [235, 238]; RGZ 171, 30; RGZ 171, 155).
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