Rechtsprechung
| RG, 16.09.1943 - II 151/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 171, 358
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07
Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der …
Als zulässig wurde insbesondere die Verpflichtung von Miterben angesehen, eine Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers zu gründen (vgl. Senat, NA -Beschluss vom 22. April 1998 - IV ZR 186/97 - zu OLG Stuttgart ZEV 1998, 225;… MünchKomm-BGB/Leipold aaO § 1940 Rdn. 6; Strothmann, Die letztwillige Gesellschaftsgründungsklausel 1983 S. 29 ff., der in einer solchen Verfügung die Verbindung einer Auflage mit einer Teilungsanordnung sieht) oder das Unternehmen des Erblassers fortzuführen (vgl. RGZ 171, 358;… Soergel/Axel Stein aaO § 1940 Rdn. 3). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84
Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen …
Derselbe Senat des Reichsgerichts hat indessen in seinem nur eine Woche später erlassenen Urteil RGZ 171, 358 den Gesellschaftsanteil eines verstorbenen persönlich haftenden Gesellschafters ohne Erörterung der angeführten Rechtsprechung ausdrücklich als einen (einzelnen) Nachlaßgegenstand bezeichnet und behandelt. - BGH, 17.12.2001 - II ZR 31/00
Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeklausel
Eine entsprechende Vereinbarung unter Lebenden (hier im Gesellschaftsvertrag) ist aufgrund der Privatautonomie ohne weiteres möglich (vgl. RGZ 171, 358, 365 f.; vgl. auch BGHZ 25, 1, 4). - BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
Auslegung eines Testaments
dem Gebrauch bestimmter Worte keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen zu werden brauchte; die Verwendung bestimmHeft Nr. 3 MIttRhNotK März 1982 ter Worte ist für die Erbeinsetzung weder vorgeschrieben noch entscheidend ( § 2087 Abs. 1 BGB ; RGZ 171, 358, 361; Palandt/Keiclel, § 2087 BGB , Anm. 1;… Bartholomayczlk/ Schlüter, Erbrecht, 11. Auflage, § 28 12).Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).
- BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament; …
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