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| RG, 28.09.1887 - Rep. IV. 336/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestehen und Dauer eines Pachtverhältnisses oder Mietsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 19, 416
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16
Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts …
Diese Annahme beruhte auf der einfachen Überlegung, dass es sich hinsichtlich der Rückstände um einen in § 9 ZPO nicht erwähnten und daher nicht mitgeregelten weiteren Streitgegenstand handele, und zwar in Gestalt einer schlicht nach allgemeinen Grundsätzen zu bewertende bezifferten Geldforderung (RGZ 19, 416). - BGH, 28.09.1993 - III ZR 81/93
Berechnung eines Wertes der Beschwer ( Wert des Beschwerdegegenstandes) bezüglich …
Anders verhält es sich mit den vom Berufungsgericht für die Zeit vom 1. Februar 1992 bis zum 30. September 1995 als künftige Leistungen (§ 258 ZPO) zugesprochenen Beträgen, bei denen es sich nicht um Rückstände, sondern um künftige Bezüge im Sinne des § 9 ZPO handelt (vgl. RGZ 19, 416; Senatsbeschluß BGHZ 2, 74). - OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01
Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter
Nach der vom Bundesgerichtshof sofort übernommenen (vgl. BGH in NJW 1960, 1459; BGHZ 2, 74), schon durch Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts (RGZ 19, 416) begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch der heute einhelligen Meinung im Schrifttum (soweit in den gängigen Kommentaren diese Frage überhaupt ausdrücklich erörtert wird;… vgl. insoweit Stein/ Jonas/Roth, 21. Aufl.;… ZPO § 9 Rdn. 15 e;… MünchKommSchwerdtfeger, 2. Aufl.;… ZPO, § 9 Rdn. 11;… Hartmann, Kostengesetzte, 30. Aufl., GKG § 17 Rdn. 53;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rdn. 5;… schlicht auf die bis zur Einreichung der Klage angefallenen und hinzuzurechnenden Rückstände verweisen etwa Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 4 Rdn. 9;… Musielak-Smid, 2. Aufl.;… ZPO § 9 Rdn. 4, 7) sind als gemäß § 17 Abs. 4 GKG dem Wert für Klagen auf wiederkehrende Leistungen nach § 9 ZPO hinzuzurechnende Rückstände nur die bis zur Einreichung der Klage bereits fällig gewordenen Beträge anzusehen, während die ab Klageerhebung fällig werdenden zukünftigen Leistungen mit dem 3 ½fachen Jahresbetrag anzusetzen sind.
- BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig …
Die Frage wurde bisher teils uneingeschränkt bejaht (so hinsichtlich des Gebührenstreitwerts insbesondere Friedländer NJW 1927, 1328 Anm. sowie in Walter/Joachim/Friedländer, Gebührenordnung für Rechtsanwälte 1932 § 10 Randnote 159), teils uneingeschränkt verneint (so KG DRZ 1950, 472); überwiegend wurde eine Zwischenauffassung vertreten, wonach die Frage nach einzelnen zeitlichen Teilabschnitten verschieden zu beantworten war, indem die älteren Fälligkeiten selbständig berücksichtigt wurden, die neueren nicht; dabei zog eine Mindermeinung die Grenze bei der Rechtsmitteleinlegung (OLG Dresden JW 1925, 382; Hamburg JW 1927, 1169, Kiel JW 1927, 1328; Wieczorek ZPO § 9 A III a), die herrschende Auffassung bei der Klagerhebung (RGZ 19, 416 - Plenarentscheidung - 23, 359; 58, 293; 114, 274; JW 1935, 3308; BGHZ 2, 74, wo zwar für die Feststellungsklage abweichend entschieden, im übrigen jedoch der Grundsatz anerkannt wird; OLG Königsberg JW 1925, 2151; München JW 1935, 3172; Celle NJW 1952, 1221;… Stein/Jonas/Schönke/Pohle ZPO 19. Aufl. § 9 zu Fußnote 12;… Sydow/Busch ZPO 22. Aufl, § 9 Anm. 3;… Willenbücher, Kostenfestsetzungsverfahren 15. Aufl. S. 321 Anm. 72;… Zöller ZPO 9. Aufl. § 9 Anm. 2;… Lauterbach, Kostengesetze 14. Aufl. bei § 11 GKG zu § 9 ZPO Anm. 3 a; Gerold, Streitwert S. 328/329; Hillach, Handbuch des Streitwerts usw. S. 249). - OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 6 U 253/10
Streitwert einer Schadensersatzklage wegen fehlgeschlagener Kapitalanlage; …
D.h. im Hinblick auf ihre Entstehung muss die Nebenforderung vom Bestand der Hauptforderung abhängig sein und darf nicht mit ihr gleichrangig sein (…BGH, a.a.O. sowie Beschluss vom 15.03.1998 - VIII ZR 298/97; vgl. auch die grundlegende Entscheidung des RG, RGZ 19, S. 416, 419, wonach die Nebenforderung durch die Hauptforderung bedingt sein muss). - BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Rentenfeststellungsklage. Streitwert
Nach dem Beschluss der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts (RGZ 19, 416) sind bei der Wertbestimmung des Streitgegenstandes die Rückstände wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen dem Werte eines solchen Rechts zuzurechnen, wenn sie zugleich mit dem Anspruch auf die künftigen Bezüge zur Klage gestellt sind. - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 112/83
Wert einer begehrten Rentenerhöhung als für die Bestimmung des …
Der Wert der Beschwer der Klägerin durch das angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. April 1983 wird gem. §§ 546 Abs. 2 Satz; 2, 9 ZPO anderweitig auf 40.409,60 DM festgesetzt, weil dem Wert der begehrten Rentenerhöhung der Wert der gleichfalls verlangten Rückstände aus der Zeit vor der Einreichung der Klage für die Berechnung der Beschwer ebenso wie bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts gem. § 17 Abs. 4 GKG hinzuzurechnen ist (BGHZ 2, 74 f; RGZ 19, 416). - OLG Hamm, 08.04.1982 - 7 WF 477/81 Soweit die Landeskasse in ihrer abweichenden Stellungnahme zu der Stützung ihrer Rechtsauffassung auf ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 19, 416; 23, 359) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 74) verweist, ist dem entgegenzuhalten, daß diese Entscheidungen (vorrangig) zu § 9 ZPO ergangen sind.
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