Rechtsprechung
| RG, 11.02.1896 - Rep. III. 328/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 139
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.12.1969 - II B 40/69
Gleichheit vor dem Gesetz - Empfänger einer baren Abfindung - Pflichtteil - …
Vielmehr sollte die Gesellschafterstellung des Erblassers an beiden Gesellschaften (vgl. RGZ 36, 139) mit seinem Tode unmittelbar (§ 328 Abs. 1, § 330 Satz 2, § 331 Abs. 1 BGB) auf den vom Erblasser durch Erklärung gegenüber den anderen Gesellschaftern oder durch Testament (§ 332 BGB) einseitig (§ 2270 Abs. 3 BGB) bestimmten Sohn übergehen (vgl. BGHZ 22, 186 und zur GmbH RGZ 80, 175).
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