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| RG, 06.11.1899 - Rep. VI. 237/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Betriebs-Krankenkasse. Rechnungsführer.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 45, 20
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.10.1957 - VI ZR 231/56 Daß eine etwaige Vollstreckung des von der Klägerin teils schon erwirkten, teils noch erstrebten Urteils nach § 887 ZPO zu erfolgen hätte und damit nach § 887 Abs. 2 ZPO sogar zur Erzwingung einer Vorauszahlung an die Klägerin vor ihrer eigenen Leistung an die Eheleute Richter führen könnte (RGZ 45, 20 [23]; 150, 77 [80]; OLG Naumburg HRR 1937 Nr. 1614), ist eine Besonderheit des Vollstreckungsrechts, die der schlüssigen Herleitung eines Befreiungsanspruchs aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegensteht, auch wenn unmittelbar aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch des einen Gesamtschuldners gegen die anderen auf Zahlung an sich selbst vor der Leistung an den Gläubiger nicht herzuleiten ist (BGH NJW 1957, 747 Nr. 3).
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