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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1900 - Rep. I. 308/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,223
RG, 19.12.1900 - Rep. I. 308/00 (https://dejure.org/1900,223)
RG, Entscheidung vom 19.12.1900 - Rep. I. 308/00 (https://dejure.org/1900,223)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1900 - Rep. I. 308/00 (https://dejure.org/1900,223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Eigenwechsel an eigene Order

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht - …

    Aus dem Begriff des Sondervermögens wird im bürgerlichen Recht gefolgert, daß dieselben Personen unter sich mehrere Gesellschaften bilden können (RGZ 43, 81; 47, 156), und zwar auch zu gleichen Anteilen, und daß die Überführung eines Grundstücks aus einer solchen Gesellschaft in die andere der Auflassung bedarf (RGZ 136, 402).
  • BFH, 27.10.1970 - II 72/65

    Erbengemeinschaft - Offene Handelsgesellschaft - Verschiedene Rechtsträger - …

    Ersichtlich verkennen die Kläger, daß die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) und die offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) verschiedene Rechtsträger sind, und dies auch dann, wenn sie aus denselben Personen zu gleichen Anteilen (vgl. aber Urteil II 172/62 vom 15. Dezember 1965, HFR 1966, 176) bestehen (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 43 S. 81 -- RGZ 43, 81 --; 47, 156; 57, 432; 136, 402 sowie BFH-Urteil II 142/63 vom 25. Februar 1969, BFH 95, 292 [296], BStBl II 1969, 400).
  • BFH, 23.08.1978 - II R 107/72

    Erwerb natürlicher Personen - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die aus dem bürgerlichen Recht (vgl. RGZ 43, 81; 47, 156; 136, 402) in das Grunderwerbsteuerrecht übernommene Struktur eines besonderen Rechtsträgers steht dem nicht entgegen.
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