Rechtsprechung
| RG, 18.02.1903 - Rep. I. 344/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unmöglichkeit der Leistung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 54, 28
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum …
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 28 f.) ist bei einer solchen nachträglichen objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit der Herausgabe der Schuldner gleichwohl zur Herausgabe zu verurteilen, ohne Beweis über die von diesem behauptete Unmöglichkeit der Herausgabe zu erheben (hierzu kritisch Wittig, NJW 1993, 635, 636). - OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 181/06
Kein Zurückbehaltungsrecht des Verwalters gegen Anspruch auf Herausgabe der …
Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr auf die streitige Rechtsfrage an, ob nach dem Wegfall des § 283 BGB a.F. noch die Rechtsprechung des RG und BGH Bestand hat, wonach ein Schuldner auch ohne Beweiserhebung über die Unmöglichkeit zur Leistung verurteilt werden könne, sofern feststehe, dass der Schuldner die etwaige Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. RGZ 54, 28; 107, 18; BGH NJW 1974, 1554). - OLG München, 27.09.1989 - 7 U 2438/89
Verbot des Selbstkontrahierens; Gleichartigkeit der Forderungen
Die Einwendung wäre nur dann erheblich, wenn die behauptete Unmöglichkeit bereits feststünde (RGZ 54, 28, 33; BGH WM 1976, 243, 250).
- LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05
EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des …
Rn. 39 Zwar kann nach der Schuldrechtsreform der Unmöglichkeitseinwand nicht mehr mit dem Rechtsgedanken des § 283 a. F. BGB verneint werden (ehemals grundlegend RGZ 54, 28 ff), da diese Ansicht durch die neue Fassung des Schuldrechts als überholt angesehen wird (…vgl. Plandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, Rdnr. 34 zu § 275 BGB m. w. Nachweisen). - OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und …
Zum einen ist aufgrund des Verhaltens der Beteiligten zu 2) unklar, ob und welche Unterlagen sie selbst besitzt; ist in einem Verfahren unklar, ob eine geforderte Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich ist, kann der Schuldner ohne Beweiserhebung über die Unmöglichkeit zur Leistung verurteilt werden, sofern feststeht, daß der Schuldner die etwaige Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. RGZ 54, 28; 107, 18; BGH NJW 1974, 1554 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 210/72] ;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 275 Anm. 8 b)). - OLG Dresden, 13.01.1999 - 13 U 2283/98
Rechtsstellung des Nachlasspflegers
Nach der Rechtsprechung (RGZ 54, 28 (31 ff.)) wird der Schuldner nach dem sich aus § 283 BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken mit dem Einwand, es sei ihm nicht möglich, die geforderte Leistung zu erbringen, nicht gehört, wenn er nach eigenem Sachvortrag sein Unvermögen in vorwerfbarer Weise selbst herbeigeführt hat. - BGH, 15.12.1975 - II ZR 49/74
Abwicklung von Wertpapiergeschäften über ein Kontokorrentkonto - Ankauf von …
Das Reichsgericht hat mit Rücksicht auf diese Vorschrift nur in dem Falle die Verurteilung zu einer Leistung, die unmöglich sein könnte , zugelassen und damit den Beweis der Unmöglichkeit nicht für erforderlich erachtet, in dem feststeht, daß die etwaige Unmöglichkeit vom Schuldner zu vertreten sein würde (RGZ 54, 28). - LG Lübeck, 21.06.2002 - 4 O 21/02
Herausgabeanspruch in vollem Umfang für eine Sauna- und Tepidarium- Einrichtung …
Die Klägerin kann vielmehr die Beklagten auf Herausgabe in Anspruch nehmen, und, sollte sich die Herausgabe als unmöglich erweisen, gem. § 283 BGB auf Schadensersatzansprüche übergehen (vgl. dazu RGZ 54, 28, 33). - AG Rheinberg, 02.05.1991 - 11 C 772/90 Der Unvermögenseinwand des Schuldners stellt nämlich dann keine erhebliche Verteidigung dar, wenn klar ist, dass er das Leistungshindernis selbst zu vertreten hat (st. Rspr. seit RGZ 54, 28, 31 ff.).
- BGH, 10.05.1962 - VII ZR 136/60
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