Rechtsprechung
| RG, 17.10.1903 - Rep. V. 194/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pfändung einer Eigentümerbuchhypothek.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 378
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59
Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen - …
Bei dieser Sachlage konnte die Klägerin - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Sicherung in der Grundschuld Abt. III Nr. 6 nur durch eine Pfändung gegen M. nach den §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO finden, die den Zugriff auf den Grundschuldbrief voraussetzen (so die ganz herrschende Ansicht seit RGZ 55, 378 und 56, 184; vgl. Wieczorek ZPO zu § 857 Anm. F IV b;… Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl. zu § 857 Anm. 5 C). - BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
Rechtsmittel
Die von der Revision angeführten Bedenken von Stein-Jonas-Schönke (Anm. II 6 zu § 857 ZPO) gegen die von Seuffert-Walsmann (ZPO Anm. 5 zu § 857) gebilligte Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B. RGZ 55, 378) beziehen sich auf einen anderen Punkt.Das Reichsgericht hat nun in ständiger Rechtsprechung verlangt, daß zur Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld die Aushändigung des Briefs oder dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher notwendig ist (RGZ 55, 378; 56, 184; 59, 313; Urteil vom 4. März 1905 V 378/04;… vom 6. Februar 1907 V 346/06 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 857 ZPO Nr. 3 - vom 11. Juni 1910 V 610/09 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts a.a.O. Nr. 13 - vom 9. April 1932 V 12/32, HRR 1932 Nr. 1795).
- BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Sei der Brief im Besitz eines nicht herausgabebereiten Dritten, müsse sich der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners pfänden und überweisen lassen (§ 886 ZPO) und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen (…vgl. BGH Urt. v. 21. November 1960, III ZR 160/59, NJW 1961, 601; wohl auch BGHZ 58, 298, 302; RGZ 55, 378; 56, 184, 186; 59, 313, 316; 63, 214, 218; 74, 78, 83;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 857 F IV b 2;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 857 Anm. 3 b und § 830 Anm. 3). - BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60
Rechtsmittel
Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die die Wirksamkeit bejahenden Ausführungen des Berufungsgerichts (BU S. 12) und insbesondere keiner Stellungnahme zu der umstrittenen Frage, ob die Pfändung einer Eigentümerbuchgrundschuld nach §§ 857 Abs. 6, 830 Abs. 1 Satz 3 ZPO, also durch Eintragung der Pfändung im Grundbuch zu erfolgen hat (RGZ 55, 378, 379; 56, 10, 13; 97, 223, 226 u.a.;… Baumbach/Lauterbach a.a.O.), oder ob sie, da die Eigentümergrundschuld kein Recht an einer fremden Sache ist und bei ihr auch ein Drittschuldner fehlt, unter § 857 Abs. 2 ZPO fällt und deshalb die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner genügt (…Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 857 Anm. II 6;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 195 I S. 1031).
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