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Rechtsprechung
   RG, 11.01.1904 - Rep. VI. 301/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,119
RG, 11.01.1904 - Rep. VI. 301/03 (https://dejure.org/1904,119)
RG, Entscheidung vom 11.01.1904 - Rep. VI. 301/03 (https://dejure.org/1904,119)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1904 - Rep. VI. 301/03 (https://dejure.org/1904,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Urkundenprozess; Abtretung rechtshängiger Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 56, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …

    Etwas anderes folgt auch nicht, wie das Berufungsgericht annimmt, aus §§ 265 Abs. 3, 325 Abs. 1 ZPO (vgl. insoweit BGH WM 1982, 1313 unter Bezugnahme auf RGZ 56, 301, 307 ff).
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Allerdings muß der Kläger in derartigen Fällen grundsätzlich, auch bei Sicherungsabtretungen (vgl. RGZ 135, 50, 52; BGHZ 32, 67, 71) [BGH 11.02.1960 - VII ZR 206/58], aufgrund der veränderten materiellen Rechtslage Leistung an den Rechtsnachfolger verlangen (vgl. RGZ 56, 301, 307 f.).
  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 79/79

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Klageschrift

    Freilich hat schon das Reichsgericht in gewissen Fällen einen im Sinne der Revision "freieren" Standpunkt bei der Beurteilung von Formverstößen eingenommen (vgl. z.B. RGZ 56, 301, 306) und auch zum Ausdruck gebracht, daß am Gesetzeszweck orientierte Durchbrechungen vorgeschriebener Formen (z.B. § 593 Abs. 2 ZPO) nicht schon durch die Qualifizierung als "Mußvorschrift" ausgeschlossen werden (RGZ 97, 162, 165; 114, 365, 371).
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