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Rechtsprechung
   RG, 28.01.1904 - Rep. VI. 428/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,53
RG, 28.01.1904 - Rep. VI. 428/03 (https://dejure.org/1904,53)
RG, Entscheidung vom 28.01.1904 - Rep. VI. 428/03 (https://dejure.org/1904,53)
RG, Entscheidung vom 28. Januar 1904 - Rep. VI. 428/03 (https://dejure.org/1904,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 307/98

    Unterlassen einer Beweiserhebung als Verletzung rechtlichen Gehörs; Pflicht eines …

    Gesetzlicher Regeltatbestand ist die Darlehensvergabe auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kündbarkeit (ebenso RGZ 57, 46, 50; BGH FamRZ 1987, 676, 678;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. 1991, Band 1, § 609 BGB Rz. 2).
  • BGH, 17.02.1959 - VIII ZR 47/58
    Selbst wenn den Kläger die Beweislust dafür träfe daß die Beklagte eine positive Vertragsverletzung schuldhaft begangen habe, würde sich nichts an dem Grundsatz ändern daß derjenige, der sich auf eine Abänderung eines Vertrages beruft, diese Tatsache zu beweisen hat (vgl. für diesen Grundsatz RGZ 57, 46, 48; RG WarnRspr 1913 Nr. 44 a. F.;… Rosenberg. Die Beweislast 4. Aufl. 1954 S. 262 mit Anm. 2).
  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57

    Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung

    Nach anerkannten Regeln ist es somit Sache des Klägers, den Inhalt des Vertrags nachzuweisen, aus dem er seine Ansprüche herleitet (vgl. u.a. RGZ 57, 46, 48 f).
  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 186/63

    Rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung - Anspruch auf Gebäude- und …

    Wenn jemand sich auf gesetzliche Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts stützt, der Gegner aber behauptet, daß diese Rechtsfolgen durch eine abweichende Vereinbarung geändert oder ausgeschlossen worden seien, so trifft Letzteren die Beweislast für eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung (vgl. RGZ 57, 46, 49; 68, 305, 308;… Stein/Jonas/Schönke a.a.O. § 282 Bem. IV 6).
  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53

    Rechtsmittel

    Den Revisionsbeklagten ist zuzugeben, dass die Nachprüfung des Berufungsurteils in der Revisionsinstanz sich grundsächlich auf den Sachverhalt zu beschränken hat, wie er in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vorgelegen hat, und dass auch das Reichsgericht, insbesondere in seiner Entscheidung RGZ 57, 46 f und ihn folgend der Oberste Gerichtshof in OGHZ 1, 326 und 349 die Tatsache einer während des Revisionsverfahrens eingetretenen Fälligkeit der Klageforderung für unbeachtlich erklärt hat.
  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 76/63

    Schadensersatz auf Grund einer ungerechtfertigten Bereicherung - Ermittlung des …

    Eines ausdrücklichen Eingehens auf die spätestens in der Klagerhebung liegende Leistungs bestimmung der Klagpartei (vgl. RGZ 57, 46, 49) bedurfte es nicht.
  • BGH, 07.07.1965 - Ia ZR 5/64

    Vertrag über eine entgeltliche Veräußerung der Erfinderrechte - Klage wegen …

    Das Recht, die ihm zu gewährende Vergütung gemäß den §§ 316, 315 BGB nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen, würde Re. nur dann zugestanden haben, wenn die Klägerin ihm dieses Recht ausdrücklich eingeräumt hätte oder wenn sie mit ihm darüber einig geworden wäre, daß er ihr seine Rechte aus der Patentanmeldung ohne vorherige Festsetzung der in Betracht kommenden Vergütung endgültig übertrage (vgl. hierzu RGZ 57, 46, 49).
  • RG, 28.06.1922 - V 100/22

    Beweislast für die Höhe der Vergütung, Provision

    Dort wo das Gesetz einen regelmäßigen Vertragsinhalt voraussetzt, ist derjenige, der sich auf diesen bezieht, insoweit des Beweises enthoben, während derjenige, der sich auf eine abweichende Regelung der Parteien beruft, den Beweis dafür übernehmen muss (im Anschluss an RGZ 57, 46, 49; 68, 305, 308; 88, 373, 376).
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