Rechtsprechung
| RG, 24.06.1904 - Rep. II. 435/03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
82. Warenzeichen.
Papierfundstellen
- RGZ 58, 321
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen
Die Rechtslage ist die gleiche, wie wenn das verletzte Ausschlußrecht ein Patent-, Gebrauchsmuster- oder Urheberrecht wäre (aA RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325).Es ist insoweit bewußt von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325) abgewichen, nach der bei Warenzeichenverletzungen dem Verletzten kein Anspruch auf Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinnes zusteht, und hat es entgegen dieser Rechtsprechung als zulässig angesehen, die Vorschriften über die unechte Geschäftsführung (§§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB) entsprechend anzuwenden.
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