Rechtsprechung
| RG, 18.01.1905 - Rep. V. 317/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Grundschuldbrief auf den Inhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 381
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.01.2019 - 1 W 127/18
Grundbuchsache: Löschung einer Inhabergrundschuld
- BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76
Rechtsmittel
Im Urteil vom 17. März 1965 - BVerwG VI C 121.62 - ist ausgeführt, verschuldete unrichtige Rechtsanwendung werde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Vorschriften (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt seien (BGHZ 36, 144, 149) [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; es seien bei der Prüfung der Verschuldensfrage lediglich diejenigen Anforderungen zugrunde zu legen, die an einen pflichtgetreuen durchschnittlichen Beamten zu stellen seien. - BVerwG, 17.03.1965 - VI C 121.62
Rechtsmittel
Verschuldete unrichtige Rechtsanwendung wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 839 BGB grundsätzlich nicht angenommen bei unrichtiger Auslegung von unklaren und lückenhaften Gesetzen (RGZ 59, 381, 388), zumal wenn die Bestimmungen neu und die Zweifelsfragen höchstrichterlich noch ungeklärt sind (BGHZ 36, 144 [149]).
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